Zitat:
Art. 5:
Die Rechtseinräumung ... Sie gilt nur für die Nutzung auf der mitgeteilten Website. ... Gestattet der Vertragspartner die Übernahme seines Programms durch Dritte, so ist hierfür eine gesonderte Lizenzierung durch die GVL erforderlich.
Ich hab mir das ganze näher angesehen und musste feststellen dass unter
diesen "Webradios" einige gar keine "Lizenzen" haben.
Geschweige denn bei Gema und GVL gemeldet sind, oder sich an die in Deutschland geltende
Impressumspflicht halten.
Zu dem können dich diese Behörden auch zur Kasse bitten wenn der Stream
direkt über deine "Homepage" gestartet werden kann.
Also Finger weg! Sonst kann es etwas "Geld" kosten.
Und hier mal zwei Links die dich interessieren sollten:
http://www.gema.de/
https://www.gvl.de/
Wer sich vorher schlau macht, kann sich eine unangenehme Situation ersparen.
Daher close.
MfG Demon