wenn das lied vorher gemapflichtig war, dann darf derjenige nicht ein mix daraus machen. wäre es nicht gemapflichtig, dann brauch er mindestens das einverständnis des künstlers.
so denk ich mir das.
ein link zu posten ist nicht schlimm (es sei den pornografisch, gewaltverherrlichend oder ähnlich), aber sinnvoller wäre es, wenn du gleich den youtubelink gepostet hättest. dann rerspart man sich die lange wartezeit für die hp.
gruss gringo
______________
Mein Youtube Kanal |
Standard-Designs als Red Design ohne rechte Boxen |
Tips zum Design Professionell