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Beitrag20.02.2011 um 11:55 (UTC)    
Titel: Gewerbe anmelden, auch für...?

Hallo,
Ich hätte mal eine frage, wen man homepage für kunden macht, (als Minderjähriger) braucht man da ein Gewerbe, ich habe das hier gefunden:

zitat:
________________________________
Auch Arbeit als Hobby, wie z. B. das Erstellen eine Website, ist natürlich in Ordnung.

Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus.
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Quelle: http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html



Danke!

MFG Wink
Beitrag20.02.2011 um 12:57 (UTC)    
Titel:

Unentgeltlich darfst du das in deiner Freizeit machen, wie du willst.
Wobei, wenn du wirklich professionelle Arbeit leistest, solltest du das nochmal überdenken: http://shouldiworkforfree.com/ Razz
______________
Mit freundlichen Grüßen,
Beitrag20.02.2011 um 13:02 (UTC)    
Titel:

Laughing okey.

Wie meinen Sie das "Unentgeltlich" also heißt das
1, ja ich darf das ohne Gewerbe (bis zur welcher Summe?)
2, Nein, ich darf das nicht ?


Danke Wink
Beitrag20.02.2011 um 16:01 (UTC)    
Titel:

hi,

ich habe ähnliches gemacht, allerdings in einer anderen Branche (Journalismus).
Zunächst einmal gesagt, frage doch einfach in deinem zuständigen Finanzamt nach (deine Eltern wissen sicherlich Bescheid, andernfalls hilft das Internet).

Ich liste hier mal ein paar Themen auf, die von Belang sein können, aber nicht müssen. Ich gebe keinerlei Garantie auf Richtigkeit. Außerdem schreibe ich hier, wie ich das verstanden habe und meine es stimmt. Die Infos sind allgemein und nicht auf den Fall zugeschnitten.

Zunächst einmal: Handelt es sich um eine Liebhaberei bzw. Hobby? Damit meine ich, zielt man darauf ab, einen Gewinn zu erwirtschaften?

Falls man einen Gewinn erwirtschaftest, musst man diesen auch Versteuern. Allerdings gibt es da entsprechende Freibeträge. Außerdem muss man prüfen, ab welchem Einkommen den Eltern das Elterngeld eventuell gekürzt wird.

Dann ist da noch die Frage: Gewerbe oder Freiberuflich? Diese Frage ist wichtig, aber nicht pauschal zu beantworten. Einerseits unterscheidet sich das je nach Branche, andererseits gibt es genügend Spielraum für Überschneidungen in den Kriterien. Ob Webdesign als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit angesehen wird, unterscheidet sich meines Wissens je nach Finanzamt (-> Nachfragen!)
Wird das Vorhaben als Gewerbe eingestuft, muss man eventuell auch noch Gewerbesteuer zahlen.

Allem in allen, ist es schwierig, zum Thema Steuern allgemeine Aussagen zu treffen. Im Endeffekt ist es am sinnvollsten beim zuständigen Finanzamt oder im Rathaus freundlich nachzufragen. Auch ein Steuerberater, welcher nicht unbedingt viel kosten muss, kann eine enorme Hilfe sein.
Beitrag20.02.2011 um 16:28 (UTC)    
Titel:

Okey, danke.

Da muss ich mich dann nochmal informieren Wink
Beitrag20.02.2011 um 19:22 (UTC)    
Titel:

Wenn du das ganze kostenlos an bietest brauchst du da für kein Gewerbe.
Beitrag26.02.2011 um 07:36 (UTC)    
Titel:

Du darfst bis 8000¤, wobei mir das auch ganz schön viel vorkommt, pro Jahr verdienen ohne Anmeldung u ohne Gewerbeschein. Das wird so gezählt wie Verkauf auf Flohmärkten zB.
Google www.existenzgruender.de
oder ruf beim Finanzamt an dann bist du auf der sicheren Seite.

Bitte denk an die Impressumspflicht auf deiner Seite wenn du damit Geld verdienst. Kann sonst eine teure Abmahnung geben.
google Impressumspflicht
lg CH
Beitrag26.02.2011 um 09:17 (UTC)    
Titel:

hm okey, ob das stimmt ... Rolling Eyes
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