Nebenberuflich selbstständig machen - Die wichtigsten Punkte im Überblick
aus der Kategorie "Tipps für Selbstständige"Schwierigkeitsgrad: Anfänger
Lesedauer: 12 Minuten, veröffentlicht: 25.05.2021
Gliederung des Artikels
2. Vor- und Nachteile einer Nebenerwerbsselbstständigkeit
3. Formale Regeln der nebenberuflichen Selbstständigkeit
3.1 Meldepflicht Sozialversicherung
3.2 Informationspflicht Arbeitgeber
3.3 Meldepflicht in der Arbeitslosigkeit
3.5 Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden
4. Von der Geschäftsidee zum Businessplan
1. Einleitendes
Ob Angestellter, Student, Rentner oder Arbeitssuchender, immer mehr Menschen wählen den Weg in die Selbstständigkeit. Nicht immer müssen Existenzgründer dafür den Hauptjob aufgeben. Bei Nebenerwerbsgründungen gehen Gründer auf Voll- oder Teilzeitbasis ihrem Hauptberuf nach, während sie ganz nebenbei den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit machen.
Damit du deine finanzielle Sicherheit beibehalten und gleichzeitig deine Geschäftsidee im Rahmen einer Nebentätigkeit verwirklichen kannst, solltest du einige wichtige Aspekte beachten, die in diesem Artikel näher erläutert werden.
2. Vor- und Nachteile einer Nebenerwerbsselbstständigkeit
Der wohl größte Vorteil einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist das sichere und regelmäßige Haupteinkommen aus dem Haupterwerb. Einige haben die Befürchtung, dass der Schritt in die berufliche Selbstständigkeit sich als Flop erweisen wird und sie in ein finanzielles Ruin treibt. Dem wirkt die Einnahmequelle aus dem Hauptberuf entgegen, indem es dem Gründer einen finanziellen Schutz bietet. Bestenfalls kannst du durch deine Nebenselbstständigkeit sogar etwas hinzuverdienen und dein Gesamteinkommen steigern.
Andere wiederum möchten die wirtschaftliche Realisierbarkeit ihres Gründungsvorhabens erstmal testen, bevor sie sich hauptberuflich selbstständig machen. Bei einer Gründung im Nebenerwerb kannst du dir Zeit lassen, da du keine Bedenken in Bezug auf die Sicherung deines Lebensunterhalts haben musst.
Ein Nachteil ist, dass nebenberufliche Gründer nicht die zeitliche Flexibilität mitbringen, die wichtig für die schnelle Behandlung von dringenden Kundenanliegen ist. Dadurch kann das laufende Geschäft negativ beeinflusst werden.
Abgesehen davon, können Vollerwerbsgründer deutlich mehr Zeit in ihr Geschäftsmodell investieren, als diejenigen die nur nebenberuflich selbstständig sind. Das macht es Gründern im Nebenerwerb noch schwieriger, die Kleingründung mit dem nötigen Einsatz voranzutreiben und kann bei einem schlechten Zeitmanagement auch schnell zur Überforderung führen, was sich langfristig negativ auf die psychische Gesundheit auswirken kann.
3. Formale Regeln der nebenberuflichen Selbstständigkeit
Wie bei einer Vollerwerbsgründung auch, musst du dich mit den Gründungsformalitäten einer nebenberuflichen Selbstständigkeit auseinandersetzen. Den Melde-, Informations-, Anmeldungs- und Eintragungspflichten sowie dem Thema Scheinselbstständigkeit sind besondere Beachtung zu schenken.
3.1 Meldepflicht Sozialversicherung
Als nebenberuflich Selbstständigen genießt du den Vorteil, weiterhin wie gewohnt sozialversichert zu bleiben. Das bedeutet, dass du als Angestellter aufgrund der Sozialversicherungspflicht weiterhin über deinen Hauptjob mitversichert wirst. Bist du Student, so bleibst du familienversichert oder studentisch versichert. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 oder 2 werden nach wie vor über die Agentur für Arbeit mitversichert.
Wichtig ist es, deine Nebenerwerbsselbstständigkeit deinem Sozialversicherungsträger zu melden. Denn diese muss erstmal im Rahmen einer Einzelfallbewertung geprüft und anerkannt werden.
Das sind grundsätzliche Kriterien, die in Einzelfällen jedoch abweichen können:
- Das Einkommen aus der Nebenerwerbsselbstständigkeit ist für dich nur von nachrangiger wirtschaftlicher Relevanz.
- Du arbeitest wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden selbstständig und beschäftigst - bis auf maximal einen Minijobber - keine Angestellten.
- Du nimmst vom Arbeitsamt keine Zuschüsse für das Gründungsvorhaben in Anspruch.
- Die Einkünfte aus deiner Teilselbstständigkeit sind nicht mehr als 75% der monatlichen Bezugsgröße.
WICHTIG: Die monatliche Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit liegt sie bei 3.290€ pro Monat (Stand: 2021).
Diese Regelung gilt allerdings nicht für Studenten, die familienversichert sind. Diese dürfen durchschnittlich maximal 450€ pro Monat verdienen. Ansonsten müssen sie sich studentisch versichern und die vorgeschriebene Einkommensgrenze einhalten.
Wirst du dann letztendlich doch als hauptberuflich Selbstständigen eingestuft (z.B. aufgrund von Arbeitszeitüberschreitungen), musst du dich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
3.2 Informationspflicht Arbeitgeber
Als Gründer besitzt du einige Meldepflichten über deine Teilselbstständigkeit. Dein Arbeitgeber darf dir grundsätzlich keine nebenberuflichen Tätigkeiten verbieten. Allerdings bist du dazu verpflichtet, ihn über deine Teilzeitgründung zu informieren. Nur in Ausnahmefällen darf dein Arbeitgeber dem widersprechen.
Anders sieht das bei Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst aus. Laut dem Bundesbeamtengesetz (BBG) müssen sie sich entgeltliche Nebentätigkeiten (z.B. einen Nebenjob oder eine Nebenerwerbsselbstständigkeit) vorab genehmigen lassen (§ 99 BBG).
3.3 Meldepflicht in der Arbeitslosigkeit
Empfänger von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1), müssen ihre Teilzeitselbstständigkeit bei der Arbeitsagentur anzeigen. Um Leistungen in voller Höhe beibehalten zu können, musst du den Freibetrag in Höhe von 165 Euro (Stand: 2021) und die regelmäßige Höchstarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche einhalten.
WICHTIG: Bei einer Teilzeitselbstständigkeit werden 30% der Einnahmen als Betriebsausgaben angerechnet.
Auch Arbeitslose, die Arbeitslosengeld 2 (ALG 2 oder Hartz 4) beziehen, müssen ihre selbstständige Nebentätigkeit umgehend dem Jobcenter melden. Für dich gelten Regelungen wie beispielsweise die anteilige Kürzung deines Arbeitslosengeldanspruches abhängig von deinen prognostizierten Einnahmen.
Bis du deine selbstständige Nebentätigkeit in eine Vollerwerbsselbstständigkeit umwandelst, musst du dich zudem weiterhin an die Vereinbarungen mit der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter halten (z.B. in Bezug auf Bewerbungen).
3.4 Anmeldung und Eintragung
Formalitäten, die die Anmeldung und Eintragung der Nebenerwerbsselbstständigkeit betreffen, gelten analog zum Vollerwerb. Wo du deine Selbstständigkeit anmelden musst, ist abhängig von der Art deiner selbstständigen Tätigkeit.
Verschiedene Behörden wie das Finanzamt, die IHK oder das örtliche Gewerbeamt müssen aufgesucht werden. Je nach Rechtsform des Unternehmens muss auch eine Eintragung in das Handelsregister stattfinden.
Bei einem Kleingewerbe, der als Einzelunternehmen geführt wird, besteht im Normalfall keine Eintragungspflicht. Es gibt jedoch einige Fälle, in denen Kaufleute durchaus eine Eintragung in das Handelsregister vornehmen müssen. Im Netz findest du zahlreiche Informationen zum Handelsregistereintrag von Einzelunternehmen.
3.5 Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden
Ein Scheinselbstständiger ist eine Person, die den Status eines Selbstständigen hat, obwohl er in Wirklichkeit Aufgaben wie in einem Angestelltenverhältnis erfüllt.
Dieses Thema betrifft vor allen Dingen Freiberufler - unabhängig davon ob sie neben- oder hauptberuflich tätig sind - und wird vom Gesetzgeber strengstens verboten. Andernfalls können empfindliche Bußgelder auf deine Auftraggeber zukommen, was dich und deine Arbeit in ein schlechtes Licht rücken kann.
Eindeutige Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit existieren nicht. Dennoch gibt es einige Anhaltspunkte, die eine Scheinselbstständigkeit von einer tatsächlichen Selbstständigkeit unterscheiden.
Einige Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit:
- Du arbeitest überwiegend für einen Auftraggeber.
- Du besitzt keine Autonomie in Bezug auf deine Arbeitszeiteinteilung, deinen Arbeitsort sowie die Nutzung eigener Arbeitsmittel und arbeitest somit weisungsgebunden.
- Du hast eine Präsenzpflicht beim Auftraggeber und wirst nicht anders als Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis behandelt.
- Dein Arbeitnehmer aus dem Hauptjob ist gleichzeitig dein Auftraggeber aus deiner Nebenselbstständigkeit, wobei sich die Aufgaben stark ähneln.
- Du erhältst feste monatliche Zahlungen.
4. Von der Geschäftsidee zum Businessplan
Im Gegensatz zum Businessplan (deutsch: Geschäftsplan) ist die Geschäftsidee nur eine grobe Skizze und somit keine realistische Grundlage für das Gründungsprojekt.
Ein Businessplan wird in der Regel für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren entworfen und ist ein umfangreiches schriftliches Dokument, das Annahmen über bevorstehende Chancen und Risiken auf dem Zielmarkt sowie andere Informationen über das Gründungsvorhaben enthält.
Es dient zur Beurteilung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der Erfolgsaussichten des unternehmerischen Vorhabens - jedoch nicht nur für Gründer, sondern auch für Fördermittelgeber, Lieferanten und Behörden.
Checkliste für deinen Businessplan:
- eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte deines Gründungsprojektes (im Fachjargon Executive Summary genannt)
- eine detaillierte Beschreibung über die Produkte/Dienstleistungen, die du anbieten möchtest
- der Alleinstellungsmerkmal auf dem Zielmarkt
- der Kundennutzen
- die Preisstruktur
- die Chancen und Risiken auf dem Zielmarkt (mittels Markt- und Wettbewerbsanalyse)
- die geplanten Marketing- und Vertriebsmaßnahmen
- die Finanzplanung (bestehend aus Investitions-, Finanzierungs-, Finanzbedarfs-, Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Ergebnisplanung)
5. Zuschüsse und Fördermittel
Wenn du dich nebenberuflich selbstständig machst, kannst du deine Ersparnisse oder einen beliebigen Teil deiner Haupteinnahmen für deine Gründung im Nebenerwerb heranziehen. Reicht das jedoch nicht aus, kannst du von staatlichen Zuschüssen und Förderangeboten sowie Krediten für Existenzgründer profitieren.
Durch deinen Businessplan können sich die jeweiligen Geldgeber einen guten Eindruck über dein Gründungsvorhaben machen. Wenn sie davon überzeugt sind und ein wirtschaftliches Potenzial erkennen, werden sie dich finanziell unterstützen.
6. Fazit
Der Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit birgt deutlich weniger Risiken als der in die Vollerwerbsselbstständigkeit. Auch wenn du deine finanzielle Sicherheit wahren kannst und dir somit keine Sorgen um deinen Lebensunterhalt machen musst, solltest du dir von Anfang an dessen bewusst sein, dass du umso mehr Einsatz für dein unternehmerisches Vorhaben leisten musst.
Ob deine Geschäftsidee nun wirklich wirtschaftlich tragfähig sein wird, ist oftmals auch branchenabhängig. Digitale Geschäftsmodelle eignen sich beispielsweise besonders gut für eine Nebenerwerbstätigkeit, da du über räumliche und zeitliche Grenzen hinweg arbeiten kannst. Somit kannst du dich außerhalb deiner festen Arbeitszeiten voll und ganz deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit widmen und im Optimalfall dein Arbeitseinkommen steigern.
Bei einer Hauptbeschäftigung bleiben dir nicht mehr allzu viele Stunden in der Woche übrig, um deiner Teilzeitselbstständigkeit nachzugehen. Das sollte dich allerdings nicht abschrecken. Bei einem guten Selbst- und Zeitmanagement sowie einer großen Portion Motivation und Eigeninitiative, steht dem Aufbau eines zweiten Standbeins nichts mehr im Wege.
FAQ
Kann ich mich auch als Student nebenberuflich selbstständig machen?
Klar! Solange du die maximale Arbeitszeit von 20h/Woche einhältst und dein Einkommen nicht mehr als 75% der monatlichen Bezugsgröße beträgt, kannst du dich neben deinem Studium selbstständig machen. Die monatliche Bezugsgröße wird jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit liegt sie bei 3.290€ pro Monat (Stand: 2021).Muss ich meinen Arbeitgeber über meine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren?
Ja. Dein Arbeitgeber darf dir die Nebenerwerbsselbstständigkeit zwar grundsätzlich nur in Ausnahmefällen verbieten, frühzeitig informieren solltest du ihn allerdings trotzdem. Beamte haben sogar eine Anzeigepflicht und müssen ihre nebenberufliche Selbstständigkeit vom Arbeitgeber vorab genehmigen lassen.Wann darf mir mein Chef die nebenberufliche Selbstständigkeit verbieten?
Auch wenn laut deinem Arbeitsvertrag ein Nebengewerbe untersagt ist, darf dein Arbeitgeber eine nebenberufliche Selbstständigkeit nur bei Gefährdung seiner betrieblichen Interessen verbieten. Dazu gehört unter anderem eine Konkurrenzsituation zum Arbeitgeber oder eine Vernachlässigung der arbeitsvertraglichen Pflichten und Vereinbarungen durch den Nebenerwerb (z.B. durch Erschöpfung).Zurück zur Übersicht