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Beitrag25.02.2007 um 19:58 (UTC)    
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Beitrag25.02.2007 um 20:00 (UTC)    
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Beitrag25.02.2007 um 20:02 (UTC)    
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Beitrag25.02.2007 um 20:15 (UTC)    
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Color of the Day



Beitrag25.02.2007 um 20:29 (UTC)    
Titel:

Meld dich nicht bei ihm und rede mit nem Rechtsanwalt der Typ hat einen an der Waffel
Beitrag25.02.2007 um 20:35 (UTC)    
Titel:

was is der unterschied zwischen ebay und amazoon??? hier das ergebnis: beides ist fast gleich und ich denk amazoon hat die idee von ebay geklaut! <<< und das ist auch nicht strafbar!!! naja es gibt halt doch solche vollidio*** die meinen sie müssen nen aufstand machen damit andere schiss bekommen. ich würde diesen typ nie im leben zurückschreiben! und wenn ich den typ zurückschreiben würde würd ich nen dummen kommentar schreiben wie z.b. was gabs heute bei dir zu mittag^^
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Gruss Mario Wink
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Zuletzt bearbeitet von the-playa am 25.02.2007, 21:36, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag25.02.2007 um 20:46 (UTC)    
Titel:

Also , Ideenklau muss erst mal nachgewiesen werden und das könnte schwierig werden! Außerdem hätten wir alle eine Anzeige, denn wir sind nicht die Erfinder einer Homepage und haben trotzdem eine Very Happy So eine Mail wie du bekommen hast, wird nie verschickt wenn es ernst gemeint wäre, sondern so etwas läuft nur über Anwälte oder Behörden
Beitrag26.02.2007 um 07:57 (UTC)    
Titel:

hmm eigentlich nur notwendig wenn du was auf einer seite für geld verkaufst oder anbietest aber es wäre trotzdem net schlecht ein impresum zu haben, denn man weis ja nie Wink
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Gruss Mario Wink
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Zuletzt bearbeitet von the-playa am 26.02.2007, 08:58, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag26.02.2007 um 08:35 (UTC)    
Titel:

Wann wird eine Seite Impresumspflichtig ?

-Wenn Sie ein Forum enthält.
-Wenn Sie regelmässig aktualisiert wird
-Wenn Sie Werbe-Banner (kommerzielle) enthält
-Wenn Sie ein Tagebuch, ein sogenanntes Webblog enthält.
-Wenn Sie einen redaktionellen Anteil enthält ( z.B. wenn ihr ein Spiel testet und beschreibt)
-Wenn Sie ein PDF-Dokument enthält
-bei Anbieten von Datendiensten (zum Beispiel Wetter-Daten,News-Ticker oder Börse)
-wenn die Seite Mailing-Listen enthält

Für die Impressumspflicht sind das Teledienstgesetz und das Mediengesetz heranzuziehen.
Das Mediengesetz bezieht sich auf oben gelistete Inhalte.
Das Teledienstgesetz (§6) schreibt Euch ein Impressum bei "Geschäftstätigkeit" vor.
Da reicht schon ein kommerzieller Werbe-Banner.

Berechtigt abzumahnen wären Website-Betreiber,
die mit gleicher oder ähnlicher Geschäftstätigkeit online vertreten sind.
Das wird u.a. dann gerne gemacht , um Konkurrenten auszuschalten.

Es reicht dann schon ein fehlendes Impressum (=500 Euro)
oder ein fehlendes ( bis zu 50.000 Euro) ...
um abmahnen zu lassen.


gruss Wolle
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Fragen bitte an http://find-templates.de.tl


Zuletzt bearbeitet von bmw-freunde-nf am 26.02.2007, 09:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag26.02.2007 um 12:17 (UTC)    
Titel:

the-playa hat Folgendes geschrieben:
was is der unterschied zwischen ebay und amazoon??? hier das ergebnis: beides ist fast gleich und ich denk amazoon hat die idee von ebay geklaut!


hääää??? du vergleichst EBAY unD AMAZON???

Dann kann ich auch Apfel und Elefant vergleichen...das sind ganz andere Unternehmen...das eine ist ein AUKTIONSHAUS und das andere ein VERSANDHAUS....bei dem einen ersteigerst du Dinge von ganz fremden leuten und bei Amazon kaufst du waren von Amazon....
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Ich blogge: artGround.de
Beitrag26.02.2007 um 13:21 (UTC)    
Titel:

ja man kann aber auch selber sachen anbieten
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Gruss Mario Wink
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Beitrag26.02.2007 um 13:49 (UTC)    
Titel:

Vielleicht ist das Design nciht für gewerbliche Zwecke erlaubt.
Du bindest ja Werbung ein, deswegen würde ich dir empfehlen, alle externen Ideen etc. zu überprüfen, ob gewerbliche Angebote erlaubt sind.

Sonst ist die Mail ja trotzdem eigenartig.
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Ende.
Beitrag26.02.2007 um 16:23 (UTC)    
Titel:

ich hatte mal so ein problem mit so nem sms server vom internet aus der angeblich kostenlos war am ende hab ich ne rechnung für 100 ¤ bekommen und meine sis oben drauf! Diese 200 euro wollten wir natürlich nicht bezahlen dann ahben die uns angezeigt aber wir hatten guten rechtsanwalt man man man fast ein halbes jahr hat das gedauert dann haben die endlich aufgegeben!!! Surprised
Beitrag26.02.2007 um 20:24 (UTC)    
Titel:

about-pc hat Folgendes geschrieben:
ohohoh die welt ist grausam

so der neuste stand:

seine antwort:

Wenn Sie die Seite vom Netz lassen, dann wollen wir es damit beruhen lassen.
Bei Wiederinbetriebnahme der Seite übergeben wir die Angelegenheit ohne
Vorwarnung sofort an unsere Anwaltskanzlei.

Meine Antwort darauf:

Es wurde kein Urheberrecht verletzt, warum der Stress ?

jetzt bin ich mal gespannt

PS.: Hab mir dass ma mit der impressumspflicht durchgelesen

brauch ich ein impressum, wenn sich leute auf meiner seite anmelden, durch ref-link-banner user werben können und dann über meinen server emails verschicken können ?


Ich würde sagen Ja .Macht dir sicherheitshalber eins rein
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Beitrag26.02.2007 um 20:24 (UTC)    
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