Da "stefan-bossow" genau wie "uhs" eine "geschäftsmässige" HP haben, die Angebote in vieler Hinsicht identisch sind,
könnte Stefan Ihn direkt "wettbewerbsrechtlich" abmahnen lassen.
Und sei es nur für ein mangelhaftes Impressum,
oder das kopieren von Inhalten, Copyrightverstösse ect.
Hier muss kein Anwalt selbst tätig werden.
Anwaltskosten des Klägers müsste der Beklagte übernehmen.
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