Hallo !
Ich finde, dass die Infoseite Internetrecht wirklich sehr gut gemacht ist und auch vielen Usern hilfreich sein kann!
Spitze und Danke für den Tipp mit dem Impressum, da in diesem Bereich nicht immer alles so klar ist/war!!!!
Aber eine klitze Kleinigkeit, fiel mir dann doch auf, wo unter Umständen Vorsicht angesagt ist und es geht um den Bereich Musik.
Es wurde vollkommen richtig beschrieben, dass man keine Musik zum downloaden auf die HP stellen darf, wo einem nicht die Urheberrechte gehören. Madonna, Jackson usw.
Außer mit Genehmigung, der Urhebers.
GEMA Freie Musik oder eigene Kompositionen, darf man zum downloaden auf die HP stellen. Auch richtig und nun kommt das fette: Aber.
Es gibt Musik, die ausdrücklich als GEMA Frei bezeichnet ist – hier gibt es dann auch keine Probleme.
Eigene Kompositionen – da kann es aber Probleme geben!!!!
In den Musikrechten gibt es die goldene Regel, dass 3 Takte kopiert werden dürfen. Sprich man kann ohne weiteres von Madonna und Co. kopieren, aber nur bis zum 3 Takt.
Der 4. Takt muss dann z.B. durch einen anderen Akkord anders gestaltet sein.
Nun einmal der voll blöde Fall.
Ich setze mich an mein Keyboard, komponiere ein feines Lied, vielleicht was schön Rockiges – zwischendurch noch mal in die Gitarre gebissen, damit das Solo stimmt – habe fertig.
Ab dem Zeitpunkt, ist dieses mein Werk und die Urheberrechte gehören mir auch – Prima, ab in die HP worüber ich es auch verkaufen kann.
Nun sitzt eines Sonntagmorgen Dieter Bohlen vor seinem PC und findet durch Zufall oder übers googlen meine Seite mit dem besagtem Stück.
Er hört es sich an und stellt fest, dass ein Akkordverlauf von 4 Takten meines Liedes exakt mit dem Akkordverlauf von: „You my Heart You my Soul“ übereinstimmt und dann geht der Ärger los!!!
Auch wenn mein Stück – mein Stück ist, die Rockkiste nichts mit Dieter Bohlen seinem Lied zutun hat und die Urheberrechte mir gehören aber der verfluchte 4 Takt kann dann zur Falle werden, weil dieser Dieter Bohlen gehört – zumindest Er dieses früher bei der GEMA gesichert hat!!!
Im Normalfall wird kein Künstler der schmierige Popmusik schreibt, einen anderen Künstler wegen der Rechte anpupsen, weil in dem Rockstück ein Akkordverlauf von 4 Takten übereinstimmt, aber ausgeschlossen ist dieses nicht und dann sieht man alt aus !!!!
Mit komponieren – mein Werk – ab in die HP ist es nicht getan.
Wer heute ein Lied komponiert, sollte es auf jeden Fall von der GEMA prüfen lassen!!!!!
Stellt die GEMA fest, dass es keine Übereinstimmung mit anderen Liedern gibt – dann ist das Dein Werk und die Rechte zur Beweissicherung kann man sich recht einfach sichern, in dem man eine CD aber auch die Notation in einem versiegelten Brief an sich selbst schickt - wegen dem Poststempel.
Ab in die HP und dann gibt es keine Probleme.
Stellt aber die GEMA fest, dass 4 Takte Deines Liedes Dieter Bohlen gehört, muss man vor der Veröffentlichung Dieter Bohlen fragen und auch um Erlaubnis bitten, dass Er es zulässt das Dein Lied die besagten 4 Takte besitzen darf – schriftlich versteht sich und dann gibt es auch keine Probleme mehr.
Sagt Er nein – kann man es über einen Rechtsstreit versuchen, aber auf jeden Fall nicht in die HP setzen.
Vielleicht könnte man, den Satz so formulieren.
- Musik, deren Urheber du bist, also die nötigen Rechte dafür besitzt, wie z.B. bei selbst erstellter Musik oder vom Urheber dir erlaubten Musik zur freien Verwendung.
- Tipp: Selbsterstellte Musik, sollte aus Sicherheitsgründen von der GEMA geprüft werden, um einen Rechtsstreit wegen einer eventuellen Übereinstimmung eines anderen Liedes (auch unwissentlich) aus dem Wege zu gehen.
Liebe Grüße Coolchen.