AsgarSerran hat Folgendes geschrieben: leute
liest euch mal den linko oben durch
vielleicht liegt der baukasten ja wirklich falsch
hier ein auszug:
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html hat Folgendes geschrieben: [...]Was vielfach zu der irrigen Annahme führt, ein Impressum sei erst notwendig, wenn man kommerzielle Absichten verfolgt, ist der Ausdruck "geschäftsmäßige Teledienste" in §6 TDG.
Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten).
Nicht impressumspflichtig im WWW sind demnach reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen.[...]
lesen lernen leute
und wie es die überschrift sagt, sind das auszüge aus dem
Auszüge aus dem "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland
Genau das hat Wolle die ganzen Monate gepredigt, nämlich dass wir ein Impressum brauchen,
wenn wir ein Forum etc haben oder wenn wir über Ereignisse berichten.
Forum oder Gästebuch haben wir fast alle, womit wir auch Impressumpflichtig sind.
Wenn man mal Impressumpflicht bei der Suche eingibt und
sich dazu die alten Berichte ansehen würde, dann könnte man ganzeinfach sehen,
dass der neue Satz über die Impressumpflicht eine abgespeckte Version von Wolles Erklärungen sind.
Leider wird daraus dann so oft abgeleitet, dass man kein Impressum brauch,
weil man ja keine Werbung drauf hat. Aber der Rest wird überlesen.
@robert-schreier: Es war also Unnötig Herrn BLochmann anzumachen,
aber es war vielleicht mal wieder Nötig darauf hinzuweisen, dass man sich den Satz genau durchlesen sollte.
Und mit der Erklärung von AsgarSerran sollte es ja jetzt vielleicht auch den Lesefaulen klar sein,
wann sie ein Impressum brauchen.
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LG bijin
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