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niki-tt
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gehirnwindungen
Wohnort: Duisburg, und irgendwie immer nur Duisburg...
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12.09.2006 um 08:57 (UTC) Titel: Das ist kein Video... |
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Hi, das ist nicht der Link für ein Video, sondern der zu einer HTML-Seite, also zu einer Internetseite... ______________ Ich chatte hier: www.hpbk-chat.de.tl
kostenlos Musik auf die Homepage: www.bandland.de.tl - www.musik-code.de.tl |
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niki-tt
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12.09.2006 um 09:11 (UTC) Titel: |
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gehirnwindungen
Wohnort: Duisburg, und irgendwie immer nur Duisburg...
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12.09.2006 um 09:22 (UTC) Titel: Video-Code youtube |
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Das sollte dann wohl dieser Code hier sein:
Code: <object width="425" height="350"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/8BLpyAQdNhE"></param><param name="wmode" value="transparent"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/8BLpyAQdNhE" type="application/x-shockwave-flash" wmode="transparent" width="425" height="350"></embed></object>
Den habe ich aus dem Quelltext der Seite von YouTube. Und den Code fügst Du jetzt auf Deiner Homepage im QUELLCODE ein, wo das Video erscheinen soll.
Bidt Du denn sicher, daß es kein geschützter Song ist??? Denn wenn der geschützt ist, ist es egal ob Du ihn als MP3, WAV, OGG oder irgendnem Videoformat veröffentlichst! ______________ Ich chatte hier: www.hpbk-chat.de.tl
kostenlos Musik auf die Homepage: www.bandland.de.tl - www.musik-code.de.tl |
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niki-tt
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12.09.2006 um 09:31 (UTC) Titel: |
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kA
ich hab den song aus YouTube wie kann man das erkennen??
und nochetws ist
darf man eigentlich von geschützten mp3 lieder z.B nur den refrain nehmen oder ist das auch verboten?? |
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gehirnwindungen
Wohnort: Duisburg, und irgendwie immer nur Duisburg...
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12.09.2006 um 09:40 (UTC) Titel: Geschützt ist geschützt... |
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Also grundsätzlich ist natürlich der gesamte Song geschützt. Genau genommen wird der Refrain sogar besonders beäugt, weil er den Song wiedererkennbar macht! Meist ranken sich die meisten Streitereien vor Gericht um den Refrain.
Im Prinzip kannst Du davon ausgehen, daß jeder Song geschützt ist, wenn Du ihn nicht selbst geschrieben, komponiert und performed hast! Wenn nicht AUSDRÜCKLICH eine Veröffentlichung genehmigt ist, und Dir die Erlaubnis auch vorliegt, dann ist es verboten.
Hier hat BMW-Freund Wolle mal was rausgesucht:
http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=3564______________ Ich chatte hier: www.hpbk-chat.de.tl
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niki-tt
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12.09.2006 um 09:41 (UTC) Titel: |
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und was wäre wenn man den interpreten fragen würde ?? |
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gehirnwindungen
Wohnort: Duisburg, und irgendwie immer nur Duisburg...
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niki-tt
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12.09.2006 um 09:50 (UTC) Titel: |
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dann werd ich das tun!!!
niki |
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gehirnwindungen
Wohnort: Duisburg, und irgendwie immer nur Duisburg...
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12.09.2006 um 09:53 (UTC) Titel: Das ist auf jeden Fall besser! |
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Dann bist Du auf der sicheren Seite! Aber heb Dir die Erlaubnis auch auf! Also am besten schriftlich, ausgedruckt! Pro Song, der illegal veröffentlicht wird, wird meist pauschal mit 5000 Euro abgemahnt!! Und die Abmahner haben immer Recht, weil es ja tatsächlich illegal ist! ______________ Ich chatte hier: www.hpbk-chat.de.tl
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