Grundsätzlich ist alles was irgendwann von irgendwem als Musik veröffentlicht wird urheberrechtlich geschützt. Das heißt im Umkehrschluß auch, daß Du natürlich nur Musik veröffentlichen darfst, die Du selber gemacht hast. Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwaltet sie die Nutzungsrechte der Musikschaffenden. Wenn man also mit seiner Musik Geld verdienen will, dann kann man sich bei der GEMA anmelden, und die erledigt den ganzen organisatorischen Kram und sorgt dafür, daß die Künstler auch zu ihrem Geld kommen. Schließlich kann ja Nena nicht landauf landab alle Discos und Radiosender etc. überwachen.
Man muß sich als Künstler allerdings nicht bei der GEMA anmelden. Man kann und darf seine Musik auch gemafrei veröffentlichen, muß dann aber die Quelle und Herkunft der Musik angeben, damit zu erkennen ist, daß es sich wirklich um gemafreie Musik handelt. Aus dieser Idee heraus entstand die Seite
www.bandland.de.tl Die Bands und Musiker dort haben sich nicht bei der GEMA angemeldet und stellen Usern kostenlos eine Jukebox mit Ihrer Musik zur Verfügung. In dieser Jukebox ist die jeweilige Quelle explizit angegeben, so daß man als privater Homepagebetreiber damit auf jeden Fall auf der rechtlich sicheren Seite steht.
Die GEMAFreiheit mancher Songs berührt jedoch das Urheberrecht nicht! Die Songs sind auch weiterhin natürlich urheberrechtlich geschützt, und dürfen nur so benutzt werden, wie es der Urheberrechtsinhaber bestimmt. Im Fall von bändländ darf man die Jukebox also auf seine Homepage setzen, aber man darf die Songs z.B. nicht verkaufen oder zum Download anbieten.
Wer urheberrechtlich geschützte Musiktitel auf seiner Homepage einfügt, ohne daß er sich die Erlaubnis der GEMA geholt hat, die kostenpflichtig ist, riskiert damit daß er PRO TITEL pauschal mit 5.000 Euro abgemahnt werden kann! Wer sich also eine Jukebox mit 10 Titeln auf die Homepage setzt, für die er die Veröffentlichungsrechte nicht besitzt, der riskiert also 10 Abmahnungen in Höhe von je 5.000 Euro, also 50.000 Euro. Es ist definitiv kein Kavaliersdelikt! Da kommt keiner der erwischt wird mit einem blauen Auge davon! Wer erwischt wird muß zahlen! Wer noch nicht volljährig ist, bei dem haftet der gesetzliche Vormund, in den meisten Fällen also die Eltern.
Als Faustregel gilt: Jedes Lied, das man nicht selbst gespielt und aufgenommen hat ist geschützt, und nur Lieder, bei denen ausdrücklich erlaubt ist, daß man sie veröffentlichen darf, dürfen unter Angabe der Quelle benutzt werden.
Korbi
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Ich chatte hier:
www.hpbk-chat.de.tl
kostenlos Musik auf die Homepage:
www.bandland.de.tl -
www.musik-code.de.tl