Nein, man darf den Sender definitiv nicht auf seiner Seite veröffentlichen. Selbst mit dem Bezahlen der GEZ-Gebühr erhält man nur das Recht die Programme anzusehen, und nicht diese zu veröffentlichen.
Ganz abgesehen davon, daß die GEZ-Gebühr nur die öffentlich-rechtlichen Sender betrifft...
Man benötigt die ausdrückliche Veröffentlichungsgenehmigung des Senders. Wer mir die schriftlich vorweisen kann, dem designe ich mit Kußhand eine eigene TV-Box!
Da diese Erlaubnis derzeit aber wieder nicht vorliegt, und ich nicht zulassen kann, daß hier eine Anleitung für Diebstahl geliefert wird, habe ich den Code auch jetzt wieder gelöscht.
So, und nur so, werden die Rechte des Senders erhalten. Es gibt im deutschen Recht kein "so weit wie möglich"! Entweder man hat das Recht dazu oder man hat es nicht. Der Sender hat es, Ihr nicht. Ist doch ganz einfach.
Korbi
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