Zur Aufklärung:
Gewerbedefinition nach dem HGB:
Unter dem Begriff Gewerbe versteht man die offene, planmäige, auf Gewinnerzielung gerichtete, selbsttändige,
erlaubte Tätigkeit; mit Ausnahme der freien Berufe.
Offen bedeutet, dass deine Tätigkeit nach außen hin in
Erscheinung treten muss, also von Dritten einsehbar ist;
innere Absichten reichen nicht aus.
Planmäßig ist eine Tätigkeit wenn sie auf Dauer angelegt ist;
unregelmäßige Tätigkeiten sind nicht planmäßig.
Ein Gewerbe verfolgt die Absicht aus dem Betrieb des
Handelsgewebe einen Gewinn ziehen zu können, diese
Absicht der Gewinnerzielung muss gegeben sein. Es ist
dem Gewerbetreibenden aber nicht vorgeschrieben einen
Gewinn zu erzielen, daher sind auch Verluste möglich.
Eine Tätigkeit ist erlaubt, wenn sie nicht gegen
in Deutschland gültige Gesetzte oder gegen die
gute Sitte verstößt.
Selbstständig ist der, der seine Tätigkeit
und seine Arbeitszeiten selbst bestimmen kann...
Freie Berufe, also Freiberufler wie Autoren,
Schriftsteller, Rechtsanwälte, Künsterl usw
sind keine Gewerbetreibende, sie zahlen keine
Gewerbesteuer.
Wenn die Punkt offen, planmäßig, selbstständig, erlaubt,
und auf Gewinnerzielung gerichtet auf deinen
Shop zu treffen, dann musst du eine
Gewerbe anmelden. Das wird dann eine
Kleingewerbe sein, bei dem du einen gewissen
Freitbetrag hast, und wenn du diesen nicht überschreitest
zahlst du auch keine Steuern...
Liebe Grüße
FLO
Zuletzt bearbeitet von dein-lieblingsbuch am 20.06.2009, 17:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
|