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grafikclub
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14.08.2009 um 17:35 (UTC) Titel: Gema? WICHTIG! |
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Hallo,
Muss man wenn man einen Remix von Rihanna abspielt (diesen hier: http://www.youtube.com/watch?v=KShbo6D00Vk )
ist das dann von der Gema befreit oder genauso wie voher?
mfg,
Pascal
Zuletzt bearbeitet von grafikclub am 14.08.2009, 18:45, insgesamt einmal bearbeitet
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trovu
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14.08.2009 um 17:47 (UTC) Titel: Schau mal hier |
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Schaul mal hier ziemlich unten bei Youtube
[size=7]http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=103020[/size]
Zuletzt bearbeitet von trovu am 14.08.2009, 19:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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AsgarSerran
Wohnort: Apartment 221B
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14.08.2009 um 17:51 (UTC) Titel: Re: Schau mal hier |
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trovu hat Folgendes geschrieben:
Die Frage bezog sich jetzt eher, ob man GEMA dafür zahlen müsste.
Nicht für jeden Künstler muss man GEMA zahlen - daher die Frage, ob das Urheberrecht hier bei Rihanna liegt, bei dem der den Remix erstellt hat oder bei beiden.
Wenn es nur dem gehört, der den Remix gemacht hat, dann kann derjenige das auch frei zur VErfügung stellen, ohne, dass man GEMA zahlen müsste.
Denke aber, dass da Rihanna doch noch was mitzureden hat ;D Original kommt ja von ihr - ist "nur" ein Remix.
Weiß aber die Regelung mit Remix' nicht aus. Vielleicht kann unser Herr vom Internetrecht da nochmal genauer aufklären - vielleicht noch ein paar GEMA Infos diesbezüglich? ^^
Liebe Grüße,
Jan aka "Asgar" ______________ |
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grafikclub
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14.08.2009 um 18:08 (UTC) Titel: |
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Ich bin mir da auch nicht ganz sicher, deswegen habe ich ja hier gefragt..
mfg,
Pascal |
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tamiboy
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trovu
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14.08.2009 um 18:34 (UTC) Titel: |
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Uhhh ist das böse gemeint Herr Internetrecht ^^
srry habe nicht genau gelesen.
Also das mit diesem Song ist so, wenn Rihanna bei der GEMA angemeldet wäre was ich jetzt aber nich weiss,(Die GEMA vertritt ja nur angemeldete Künstler) wäre es auf jeden fall ist es nichtlegal, da die Original Texte, Songs und Musik verwendet wird. Wenn du den Song per Stream oder Musikplayer einbindest könntest du probleme mit der GEMA, oder dem zuständeigen Platenlabel bekommen da du die Musik ohne ihre Erlaubniss weiterverbreitet.
Zuletzt bearbeitet von trovu am 14.08.2009, 19:36, insgesamt einmal bearbeitet
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tamiboy
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trovu
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14.08.2009 um 18:47 (UTC) Titel: Rhianna nicht bei der Gema |
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Ich habe mal im Verzeichniss von der GEMA gesucht aber dort ist Rhianna nich verzeichnet. Das könnte heissen das sie nicht bei der GEMA angelemdet ist, könnte aber doch sein, würde meine Hand nicht ins Feuer Legen.
@tamiboy
Lizensanforderungen für Wesites.
Nicht mehr als 2000 Leute im Jahr dürfen den Song hören
Ein halbes Jahr kostet 25-200 Euro Je nach Optionen. |
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tamiboy
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grafikclub
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14.08.2009 um 21:18 (UTC) Titel: |
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Naja ich wollte eigentlich wissen ob ein Remix von einem Gema plichtigen Song dann immer noch Gema verpflichtent ist...
mfg,
Pascal |
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gameshop
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14.08.2009 um 21:29 (UTC) Titel: |
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eigentlich schon es sei denn du hast die erlaubnis vom urheber den remix zu nutzen
oft gibt es spezielle kits für remixes die man benutzen darf ______________ Video Portal Unplugged
Neues Gewinnspiel #1
Neues Gewinnspiel #2 |
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the-ghost-of-hamish
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15.08.2009 um 11:21 (UTC) Titel: |
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Nur eine kurze Anmerkung: Das Urheberrecht bleibt von der GEMA-Pflicht grundsätzlich unberührt.
Das heißt, daß Songs, die nicht GEMA-pflichtig sind, trotzdem urheberrechtlich geschützt sind und somit ebenfalls nicht einfach gespielt werden dürfen.
Das gilt grundsätzlich mal für ALLE Songs. Erlaubt sind nur Lieder, bei denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird, daß sie zur freien Verfügung stehen. Oder eben vorgefertigte Flashplayer, bei denen die Erlaubnis beim Betreiber bereits vorliegt.
lg ______________
Zitat: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher" |
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grafikclub
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15.08.2009 um 12:34 (UTC) Titel: |
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Danke ihr seit mir eine Große hilfe gewesen!
Kann geschlossen werden!
mfg,
Pascal
www.grafikclub.de.tl |
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