@ enya24:
Das ist SPAMEN, was du da tust! Bitte antworte auf die Frage so, dass der Threatersteller was davon hat. Wenn du ihm schreibst, dass du keine Ahnung hast, dann hilft es ihm nicht weiter!
Zu der Frage von Alois:
Die Verjährungsfrist beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre und beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit Schluß des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist.
Wenn also der Anspruch im Jahr 2008 (also vor 15 Monaten) entstanden ist, dann verjährt er nach Ablauf des 31.12.2011, 24:00 Uhr. Ab 01.01.2012 wäre der Anspruch verjährt!
Aber deine Bekannten sollten sich nicht darauf einlassen. Sicherlich gibt es da zig Schlupflöcher, da es sich bei den Rechnungsstellern um eine öffentliche Kommune handelt!
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen...
Gruß Marco
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Mit besten Grüßen Marco
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