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Beitrag04.01.2011 um 18:17 (UTC)    
Titel: Impressum

hallo user und moderatoren,
ich habe mir mal die seiten mit oben genannten thema durchgelesen und ehrlich gesagt weiß ich jetzt immer noch nicht ob ich ein impressum brauch oder nicht. die seite ist lediglich dafür gedacht das ich meinen freunden und bekannten selbstfotografierte bilder und selbstverfasste texte zur ansicht stellen möchte. ich will nichts verkaufen und auch nichts anbieten, für die werbung auf der seite kann ich ja nichts, da die von baukasten.de ist. kann mir mal jemand mitteilen, ob ich nun ein impressum haben muß oder nicht?
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Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft der hat schon verloren !
Beitrag04.01.2011 um 19:47 (UTC)    
Titel:

Hallo,

generell empfiehlt es sich IMMER ein Impressum zu benutzen.
Mittlerweile müssen auch viele Private Seiten ein Impressum führen - das heißt, ihr müsst nicht unbedingt Geld mit eurer Homepage verdienen, um ein Impressum haben zu müssen.

Generell sollte man, wenn man öffentliche Inhalte hat, die zur Meinungsbildung beitragen, oder eben jornalistisch-redaktionelle Texte vorhanden sind.
Diese treten auf, wenn du schon allein über externe Inhalte, also Inhalte die nicht privat sind, informierst oder eben Gästeb die Möglichkeit gibst etwas schrieben zu lassen.
Blogs z.B. sind in der Regel sehr oft Meinungsbildend. Wenn man ein Forum oder Gästebuch hat, oder sonst irgendwo den Besuchern die Möglichkeit bietet Einträge zu verfassen, sollte man ein Impressum haben.

Ich z.B. habe auch ein Impressum, obwohl ich nur Links präsentiere und ein Gästebuch habe.

Pflichtangaben sind auf jeden Fall:
Zitat:
Vorname Nachname
PLZ Ort
Straße Hausnr.
E-Mail Adresse


In manchen Fällen auch die Telefonnummer.
Diese Daten dienen zur Kontaktaufnahme für die Wahl der Post oder der elektronischen Post (e-Mail).

Hier findet ihr ein Musterimpressum:
http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=6252


Hier nochmal die zwei rechtlichen Bezugsquellen zum Impressum:
§5 TMG: http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
§55 RStV: http://hh.juris.de/hh/RdFunkStVtr_HA_P55.htm


Liebe Grüße,

Jan aka "Asgar"
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Beitrag04.01.2011 um 20:40 (UTC)    
Titel:

Hallo,

die Frage nach dem Impressum ist leider noch immer nicht einheitlich geregelt. Soweit Sie gewerbliche Inhalte einstellen besteht Impressumspflicht, bei rein privaten Homepages wird wohl mehrheitlich davon ausgegangen, es benötige keines Impressums.
Bei sogenannten redaktionell gestalteten Inhalten, die nicht klar definiert sind, wird eigentlich von der Impressumspflicht ausgegangen. Es ist allerdings immer auch Auslegungssache, selbst bei Juristen gibt es keine klar rechtsbindende Definition.

Artikel 5 GG garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, Juristen des Datenschutzes berufen sich auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, vergl. hierzu auch BVerfG, einer Impressumspflicht entgegenstehend.

Man könnte hier noch seitenweise anführen.

Zu bedenken ist auch: Suchmaschinen ziehen mit Vorliebe das Impressum aus Webseiten, stellen die Daten dann voll ein, was nicht gerade jedem gefallen wird. Datenschutz kann insoweit Vorrang haben, auch aus Selbstschutz, auf den sich manche generell berufen.

Ich rate nicht auf ein Impressum zu verzichten, sondern zum Inhalt namentlich zu stehen. Weiterhin eine E - Mail einstellen, anbieten, aus wichtigem, zu benennenden, Grund weitere Daten anzugeben.

So machen es übrigens auch einige bekannte Betreiber, beispielsweise von Blogs.

Gruß
Beitrag04.01.2011 um 20:57 (UTC)    
Titel:

Das Angebot Pflichtangaben eines Impressums auf Nachfrage zu vermitteln ist jedoch ungültig.
Pflichtangaben im Impressum müssen nunmal direkt vorhanden sein. Nur, weil es viele Blogs machen, heißt es nicht, dass dies rechtens ist.

Rein private Seiten sind solche, die wirklich auch nur rein privaten Inhalt haben.
Mein Hund, mein Haus, meine Frau etc.
Zu Inhalten gehören alle Inhalte - dazu zählt auch jeder Eintrag in einem Forum, im Gästebuch oder in den Kommentaren, wenn es auch nicht selbst verfast ist.

Jornalistisch-redaktionelle Texte sind vor allem dann gegeben, wenn man eben dazu auch seine Meinung äußern kann.
Sobald also etwas vorhanden ist, wo Besucher Texte kommentieren oder Nachrichten öffentlich hinterlassen können, muss ein Impressum vorhanden sein.


Ich rate dringenst davon hab auf ein Impressum zu verzichten und ebenfalls die Daten nur auf Nachfrage herauszugeben.
Immerhin sind es die Angaben, die laut §5 TMG angegeben werden müssen. Ein Angebot auf Nachfrage ist dies nicht.
Außerdem steht dort ebenfalls:
Zitat:
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar



Die freie Meinungsäußerung steht hier auch gar nicht im Konflikt.
Seine Meinung darf man weiterhin frei äußern, jedoch muss man eben seinen Namen angeben. Dies ändert daran jedoch nichts.
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Beitrag04.01.2011 um 21:11 (UTC)    
Titel:

.. kaum gespeichert, schon kommentiert (??!).


Zitat ".. ist jedoch ungültig."

Wer sagt das, wo ist derartiges - rechtlich - festgeschrieben - ??

Da spricht der - Jurist - ??


Ich rege an meine Anführungen im Kontext zu lesen, juristisch - genau - gegenzuprüfen.



Ansonsten entziehe ich mich jeder Diskussion hier (wir beide wissen doch genau wohin das sonst führt), mein Versuch war (mit rechtlichem Wissen) zu helfen.

Gruß
Beitrag04.01.2011 um 21:26 (UTC)    
Titel:

Schon erwähnt:
§5 TMG:
Zitat:
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar


Angaben auch Nachfrage ist nicht "unmittelbar erreichbar" Rolling Eyes
Wobei ich hier bisher der einzige war,der juristische Bezüge angegeben hat, was ich von dir nicht behaupten kann Rolling Eyes
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Beitrag04.01.2011 um 21:51 (UTC)    
Titel:

und weiter wie gehabt.

.. aaach ja, wenn Schüler juristisch aktiven Rechtsbelehrungen erteilen ..
wir hatten das doch gerade schon wirklich zureichend.


Für wen greift § 5 TMG??

Ich hatte auch gerade verwiesen - Zitat:

".. meine Anführungen im Kontext zu lesen, juristisch - genau - gegenzuprüfen:"


.. aaach ja, wenn Schüler ..

.. übrigens:

BVerfG = Bundesverfassungsgericht (höchstes deutsches Gericht).
GG = Grundgesetz

.. und "wir beide wissen doch geneau wohin das führt " weist sich bereits jetzt aus.

Insoweit: Meine Antwort war für den Fragesteller .. und ist jetzt beendet (muß noch nen Schriftsatz ans OLG fertigen ..)
Beitrag04.01.2011 um 22:13 (UTC)    
Titel:

Du stellst nur Behauptungen auf, belegst aber nichts.
Juristisch aktiv? Du kennst aber das TMG anscheinend nicht?

Aus §1:
Zitat:
(1) Dieses Gesetz gilt für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, [...] Dieses Gesetz gilt für alle Anbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.


In §5 steht nunmal, wie und was an Information gegeben sein muss.
Was BVerfG und GG sind, ist mir durch aus bewusst. Aber was hat das hiermit zu tun? Da ist kein inhaltlicher Konflikt. In wie fern richtet sich Artikel 5, die Meinungsfreiheit, an das Impressum?

Und dann einmal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html
Zitat:
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig [...] entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält,
[...]
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.


Wie war das noch gleich dort?
Zitat:
leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar



Meine Antworten dienen eher zum Schutze vor Bußgeld aufgrund von zu leichtsinnigen Ratschlägen.
Die Tatsache, dass ich Schüler bin, heißt automatisch, dass ich falsch liegen muss - oder wie darf ich das verstehen?
Immerhin bemühe ich mich hier Belege zu bringen.

Bitte selbst eine juristisch eindeutige Gegendarstellung bringen, anstatt leere Behauptungen ohne Hand und fuß Rolling Eyes
Dass du angeblich juristisch aktiv bist, ist wohl kein Argument - immerhin sollte ein eindeutiger Beleg dann auch möglich sein, oder nicht?


<edit>
Zum Beitrag hier nach:
Diskussion hat wohl wirklich keinen Sinn.
Ich bin ja schließlich nur ein altkluger besserwisserischer Schüler.
Zwar der Einzige hier, der Belege bringt und sachliche Argumente, aber ja.. ich bin Schüler, ich liege automatisch falsch Rolling Eyes
Sicherlich unter Pseudonym, wie "klickdiemouse" ebenfalls. Mein Vorname ist jedoch im ersten Post dieses Threads aufzufinden.

Die Diskussion erübrigt sich wohl, wenn einem keinerlei Argumente und Belege entgegengebracht werden. Diesbezüglich auch dieses <edit>, weitere Posts sind wohl nutzlos.

Der Threadersteller möge sich den Thread durchlesen und selbst zu einem Ergebnis kommen, ob und wie er/sie ein Impressum anlegt - ebenso alle anderen, die diesen Thread auffinen.

</edit>
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Zuletzt bearbeitet von AsgarSerran am 05.01.2011, 00:15, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag04.01.2011 um 23:08 (UTC)    
Titel:

.. war klar das es - wieder - nur Minuten dauert ..

.. wir kennen das nur zu gut .. oder ?

Die ewig altklugen besserwissenden Schüler, die immer das letzte Wort haben müssen .. ??

.. verlangen nun Immatrikulation und Staatsexamen zur Vorlage hier.


Kann man nichts mehr zu sagen .. und so wollen wir es dann auch halten.

Übrigens: Art. 5 GG - freie Meinungsäußerung - wird von "Asgar" unter - Pseudonym - ausgeübt, wie generell im Internet üblich.

.. aach ja ..
Beitrag04.01.2011 um 23:20 (UTC)    
Titel:

klickdiemouse hat Folgendes geschrieben:

.. verlangen nun Immatrikulation und Staatsexamen zur Vorlage hier.




Nein, aber eine rechtliche Grundlage, auf der deine Aussage beruht. Asgar nannte ja eine. Du leider erneut nicht. Statt dessen versucht du zu provozieren und wirst mal wieder persönlich. Altklug und besserwisserisch wirkst du alleine, sonst niemand. Und bevor das hier nun weiter ausufert, mache ich mal dicht, ich denke die Frage ist ausreichend beantwortet.

LG

Steffi
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Der Mann in Schwarz floh durch die Wüste und der Revolvermann folgte ihm.
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