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06.01.2011 um 19:13 (UTC) Titel: |
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AsgarSerran hat Folgendes geschrieben: Du warst schon bei Paypal?
Dann würde ich sagen, dass du die Bestellung rechtmäßig verbindlich abgeschickt hast, weshalb die Mahnung auch gerechtfertigt wäre.
Wann hast du das Premiumpaket denn ausversehen bestellt?
Für jeden Kauf im Internet gibt es ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen.
Ist dein Kauf also noch keine 14 Tage her, so kannst du noch schriftlich Widerspruch einlegen und somit die Bestellung stornieren.
Das Widerrufsrecht gildet nicht bei Domains.
Domains sind Individuelle Produkte, und diese können nicht widerrufen werden. Außerdem, solange nicht anders angegeben, sind es nicht 14, sondern 28 Tage (oder 30).
Wenn du die Stornierungsemail direkt nach dem Kauf abgeschickt hast denke ich wäre es Rechtmäßig storniert, ich denke nicht, dass die Domains automatisch registriert werden. ______________ Kostenlose Homepagetools - www.spetools.de | SpeTools on TwitterNews |
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gameshop-new
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06.01.2011 um 19:22 (UTC) Titel: |
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er ist 14! klingelts da? |
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marketplace4wr
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06.01.2011 um 19:31 (UTC) Titel: danke |
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naja,habe 2 wochen vorher oder so bestellt und am 3.1. halt stonierung gesendet,aber bis JETZT NIX PASSIERT aber der Nette junge mann vom support leitet das hoffentlich weiter |
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info-landwirtschaft
Wohnort: Nordrhein-Westfalen
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06.01.2011 um 22:13 (UTC) Titel: |
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Achja dein Marketplace ist ILLEGAL.Ich kenne Warrock,und habe es schonmal gespielt.Ich denke,du machst in diesem Sinne Betrug.Warum?Du bist sicherlich kein G1-Admin und somit hast du nicht den Zugriff auf die Accounts für die Übertragung von WR Mittel. ______________ Info: Info-Landwirtschaft wird demnächst wieder eröffnet. BeI weiteren Fragen einfach eine Nachricht schreiben.
Mit freundlichem Gruß
Info-Landwirtschaft |
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marketplace4wr
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07.01.2011 um 13:00 (UTC) Titel: |
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du bist ja schlau,es ist erlaubt Playspan codes zu verkaufen... lesen hilft ... playspan kann jeder der genug zeit hat und somit ist es kein Betrug,das was du machst nennt sich Rufmord(kleine Information) |
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cyption
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07.01.2011 um 17:02 (UTC) Titel: ... |
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Leider muss ich "info-landwirtschaft" recht geben, so wie die Seite derzeit gestaltet ist können teure Abmahnungen ins Haus flattern:
-Inkorrektes Impressum! - Du brauchst Namen,ADRESSE,Ort und eine Telefonnummer/Mailadresse mit der du binnen 24 Stunden erreichbar bist.
-Gewerbe(!). Du verdienst Geld mit deiner Webseite,dazu gehören auch PaySafeCards, hierfür musst du jedoch 18 sein und ein Gewerbe bei der Stadt anmelden etc.
-Das ist zwar das kleinste Problem, aber darfst du das Logo von Warrock/GamersFirst nutzen?
Zum Thema selbst:
Mh, also, du bist 14? Mh, somit bist du geringfügig Haftbar und auch geringfügig Geschäftsfähig. Am besten du rufst mal bei der WebMe an oder schickst eine E-Mail, bei der du den Betreff mit "[Hohe Priporität!]" beginnst, in der du den WebMes alles erklärst wie es abgelaufen ist etc. Normalerweise sollte das Verfahren dann eingestellt werden, WENN DU NOCH KEINE LEISTUNGEN ERHALTEN HAST, DIE DIE WEBME WAS GEKOSTET HABEN! Denn dann hat gesagte Firma Schadensersatzansprüche....
//Edit: Nujah, "ohne richtigen kauf" kannst du nicht behaupten, du bist Premium-Nutzer und hast Werbefreiheit, sprich: Die Webme hat ihren Teil getan und ist somit an und für sich BERECHTIGT dir die Mahnungen zu senden! Bleibt nur die Frage, was dort die Minderjährigkeit dazu sagt, da du ja eigentlich gewusst hast das es etwas kostet und ja schon beim Zahlen warst, somit hast du ja eine VERBINDLICHE Bestellung abgeschickt. Sprich am besten mal mit deinen Eltern darüber und/oder kontaktiere die WebMe.... ______________ Nähdään,
cyption
Zuletzt bearbeitet von cyption am 07.01.2011, 18:08, insgesamt einmal bearbeitet
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marketplace4wr
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07.01.2011 um 18:11 (UTC) Titel: |
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das mit impressum und logo werde ich sofort ändern,sobald ich wieder zugriff habe,aber habe ja bereits eine mail hingeschickt,werde es mal nochmal tun, und zu edit: ich wusste nicht,das ich es bis dahin schon bezahlen muss,dachte wäre noch abbrechbar,das finde ich eine schweinerei-.- aber trotzdem thx für deine hilfe :/ |
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jc-geesthacht
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07.01.2011 um 19:26 (UTC) Titel: |
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Ich weiß leider nicht in wie weit webme alles ausgeschrieben hat, bzw ob es ersichtlich ist das bein nächsten klick der Vertrag zustande kommt.
Aber dein alter ist sehr wichtig.
wie schon gesagt wurde bist du zum teil vertagsmündig. aber da dies kein gewöhnlicher kaufvertrag ist, wie im laden ein snikers kaufen, sondern ein langfristigervertrag zustande gekommen ist. bin ich der meinung das der vertrag keines wegs zustande hätt kommen dürfen. kann ich aber auch falsch gelernt haben.
zusätzlich kommt noch ein sogenanter taschengeld paragraf, der besagt das jugendlich unter 18 keine rechtsgeschäfte machen dürfen die ihr normales taschengeld überschreitet. zb du darfst normalerweise noch nicht mal eine spielkonsolle im laden kaufen^^ ohne einverständnis erklärung der erziehungsberechtigten. dies ist aber eine ansichtssache von gerichten wie hoch dieses in den einzelfällen sein wird.
wenn webme sich nicht meldet infomiere bitte deine eltern, und sucht ein anwalt auf oder frage hier mal nach.
http://www.rechtstipps.net/online-rechtsberatung
einfach deinen fall mal schildern rechtsform wählen und senden ______________ |
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marketplace4wr
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07.01.2011 um 20:00 (UTC) Titel: |
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werde es später evtl mal meiner mum erzählen,mein dad ist anwalt aber habe keinen kontakt momentan zu ihm,also wirds schwer und die melden sich einfach nicht,das regt tierisch auf... |
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marketplace4wr
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12.01.2011 um 13:15 (UTC) Titel: |
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allo lieber Baukasten-Nutzer,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Auch wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind, ist das kein Grund, warum Sie nicht zahlen können. Selbstverständlich sind auch Personen unter 18 Jahren beschränkt geschäftsfähig und gerade im Rahmen der Ihnen zur Verfügung gestellten Geldmittel (Taschengeld) vollends fähig, wirksame Rechtsgeschäfte einzugehen.
"§ 110 BGB
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind."
Viele Grüße,
Martina
das wurde mir geantwortet und es geht mir richtig auf die eier |
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12.01.2011 um 14:28 (UTC) Titel: |
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Hallo!
Blöd...
Aber anscheinend kann man hier nichts machen.
Erzähl deinen Eltern davon, reg dich nicht allzusehr auf. Es ist ja kein Weltuntergang.
So sieht es anscheinend mit dem deutschem Recht auf.
Die Sache ist geklärt, der Support hat hier ausführlich Antwort gesendet.
Ich close hier jetzt mal!
Danke für deine Rückmeldung!
-CLOSED-
Lg, Osterholzer
PS: Red mit deinen Eltern, glaubs mir, die werden dir den Kopf schon nicht abreisen! ______________ Leben heißt nicht zu warten, bis der Sturm vorüberzieht, sondern zu lernen, im Regen zu tanzen! |
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