Hallo,
zu Frage 1 :Gedichte
Nein, oft reicht schon ein einziges Zitat aus,
um abgemahnt zu werden, wie es einem Deutschlehrer aus Dresden passierte,
welcher ein Zitat Erich Kästners auf seiner HP verwendete.
Du benötigst die Zustimmung des Urhebers.
Zu Frage 2: Personen auf Fotos
Bei Fotos greift das KunstUrhebergesetz.
§23 Absatz 1 KunstUrhG sagt hier:
Bei Personen, die lediglich als "Beiwerk" auf dem Bild zu sehen sind,
d.h. neben Sehenswürdigkeiten oder vor einer Landschaft stehen und nicht das eigentliche Motiv des Fotos sind.
bedarf es keiner Einwilligung. Das gleiche gilt für Personen,
die an Versammlungen teilgenommen haben und dadurch mit auf dem Foto sind.
Solltest Du allerdings einen Weihnachtsstand fotografieren,
und die Person vordergründig abgebildet sein, sieht es wieder anders aus.
ich hoffe das half Dir weiter.
Gruss Wolle
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