§ 5 TMG regelt Folgendes: „Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“.
Zuletzt bearbeitet von arealmelon am 24.10.2011, 11:41, insgesamt einmal bearbeitet
Genau, denn sicher ist sicher. Es gibt ja die Rechtsprechung,
dass eine HP nicht privat im eigentlichen Sinne ist, wenn jeder
sie im WWW aufrufen kann.
Und hier im HPBK findest Du ja auch eine Vorlage:
http://www.homepage-baukasten.de/forum/viewtopic.php?t=6252 ______________
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