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mrquirinho
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02.12.2011 um 14:53 (UTC) Titel: Remix-Video von youtube erlaubt ? |
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Hi,
ich wollte wissen,ob ich Remixversionen von Youtube ohne bedenken auf meine Homepage eibetten darf?
mfg joshua
Zuletzt bearbeitet von mrquirinho am 22.12.2011, 17:50, insgesamt einmal bearbeitet
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free-gbbilder
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02.12.2011 um 14:59 (UTC) Titel: |
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mrquirinho
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02.12.2011 um 15:07 (UTC) Titel: |
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Ja, ich denke dass es mir geholfen hat.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich Lieder einbetten.
Danke
Zuletzt bearbeitet von mrquirinho am 02.12.2011, 16:13, insgesamt einmal bearbeitet
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hpbk-interview
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02.12.2011 um 15:32 (UTC) Titel: |
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mrquirinho hat Folgendes geschrieben: Ja, ich denke dass es mir geholfen hat.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, darf ich Lieder einbetten.
Danke
Hallo,
normal schon. Ich wüsste nicht was dagegen spricht. Außerdem kontrolliert YouTube auch die Videos wegen GEMA und so... solltest keine Bedenken haben |
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mrquirinho
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02.12.2011 um 15:35 (UTC) Titel: |
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Danke HPBK-Interview
mfg joshua |
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02.12.2011 um 15:46 (UTC) Titel: |
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Hallo,
Leute lesen scheint nicht eure stärke zu sein. Was ist den daran so schwer zu verstehen:
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: 4. Ob eine Webseite unmittelbar für rechtsverletzende Inhalte haftet, wenn sie diese über ein entsprechendes Portal eingebunden hat, ist noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Die Haftung hängt stark von der individuellen Gestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab, bzw. in urheberrechtlicher Hinsicht davon, ob eher einer wertenden oder technischen Betrachtung gefolgt wird.
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: 3. Nur weil Videos oder andere Inhalte auf verschiedenen Plattformen zur Einbindung angeboten werden, heißt das nicht, dass der jeweils Berechtigte auch seine Zustimmung zur Einbindung gegeben hat
und vorallem diesen Punkt würde ich beachten:
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: Das Landgericht München hatte bereits am 10.1.2007 in einem Urteil (Az. 21 O 20028/05) das Einbinden externer Dateien (vorliegend ein Foto) in das Erscheinungsbild einer Webseite als einen Fall des öffentlichen Zugänglichmachens gemäß §19a UrhG gewertet.
Wer also youtube Videos einbindet ohne der Urheber zusein, macht dies auf eigenes Risiko! ______________ mfg
o-4-n
"If you’re incompetent, you can’t know you’re incompetent." - [David Dunning]
*** Die Suchfunktion ist KEINE tödliche Krankheit! ***
Eventplanung, Equipment, Zeltverleih, Catering
Zuletzt bearbeitet von o-4-n am 02.12.2011, 16:59, insgesamt einmal bearbeitet
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hpbk-interview
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02.12.2011 um 16:09 (UTC) Titel: |
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o-4-n hat Folgendes geschrieben: Hallo,
Leute lesen scheint nicht eure stärke zu sein. Was ist den daran so schwer zu verstehen:
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: 4. Ob eine Webseite unmittelbar für rechtsverletzende Inhalte haftet, wenn sie diese über ein entsprechendes Portal eingebunden hat, ist noch nicht abschließend gerichtlich geklärt. Die Haftung hängt stark von der individuellen Gestaltung und den Umständen des Einzelfalls ab, bzw. in urheberrechtlicher Hinsicht davon, ob eher einer wertenden oder technischen Betrachtung gefolgt wird.
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: 3. Nur weil Videos oder andere Inhalte auf verschiedenen Plattformen zur Einbindung angeboten werden, heißt das nicht, dass der jeweils Berechtigte auch seine Zustimmung zur Einbindung gegeben hat
und vorallem diesen Punkt würde ich beachten:
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: Das Landgericht München hatte bereits am 10.1.2007 in einem Urteil (Az. 21 O 20028/05) das Einbinden externer Dateien (vorliegend ein Foto) in das Erscheinungsbild einer Webseite als einen Fall des öffentlichen Zugänglichmachens gemäß §19a UrhG gewertet.
Wer also youtube Videos einbindet ohne der Urheber zusein, macht dies auf eigenes Risiko!
Ja, er hat aber klar nach Remixversionen gefragt. Diese sind meistens in der
Tonart des orginaltitel verändert und man kann somit kein "Tonmerkmal"
nachweißen. Klar erkennt man die Melodie, doch es wird als Cover des
Orginaltitels angesehen und somit bei YouTube GEMA-Frei. Falls ein Remix
einen "Orginalsong", dass heißt in der Tonart nicht verändert, enthält, wird dieses Video von YouTube gesperrt...
Zuletzt bearbeitet von hpbk-interview am 02.12.2011, 17:10, insgesamt einmal bearbeitet
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hpbk-interview
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02.12.2011 um 16:17 (UTC) Titel: |
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o-4-n hat Folgendes geschrieben: Du verwechselst da etwas. Es geht nicht um die Gema, sondern um das Urheberrecht und auch Remixes haben einen Urheber!
Klar, aber der Urheber kann auch die Einbett funktion sperren |
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02.12.2011 um 16:22 (UTC) Titel: |
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hpbk-interview hat Folgendes geschrieben: Klar, aber der Urheber kann auch die Einbett funktion sperren
Nachdem Moto. Du hast die einbetten Funktion nicht gesperrt, also habe ich dir das einbetten erlaubt.
Du gehst ja auch nicht zu deinem Nachbar ins Haus und räumst es aus, nur weil er kurz den Müll rausbringt und die Türe aufgelassen hat.
Meine güte, lass es besser. ______________ mfg
o-4-n
"If you’re incompetent, you can’t know you’re incompetent." - [David Dunning]
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Zuletzt bearbeitet von o-4-n am 02.12.2011, 17:22, insgesamt einmal bearbeitet
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hpbk-interview
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02.12.2011 um 16:27 (UTC) Titel: |
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o-4-n hat Folgendes geschrieben: hpbk-interview hat Folgendes geschrieben: Klar, aber der Urheber kann auch die Einbett funktion sperren
Nachdem Moto. Du hast die einbetten Funktion nicht gesperrt, also habe ich dir das einbetten erlaubt.
Du gehst ja auch nicht zu deinem Nachbar ins Haus und räumst es aus, nur weil er kurz den Müll rausbringt und die Türe aufgelassen hat.
Meine güte, lass es besser.
Das ist doch kein Vergleich. Also MrQuirinho, kannst normal einbetten. Machen
eh tausende! Und jedem hinterher zu rennen... viel zu viel Aufwand! |
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02.12.2011 um 16:31 (UTC) Titel: |
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Warum soll das kein Vergleich sein? Das ist im Prinzip genau das Gleiche.
Du weist es also besser als Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht?
Finde ich gut, ich komme mit meinen rechtlichen Fragen in Zukunft dann auch zu dir. Mit solchen Aussagen, wäre ich übrigens vorsichtig. Im zweifel kannst du dafür haftbar gemacht werden. ______________ mfg
o-4-n
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hpbk-interview
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02.12.2011 um 16:38 (UTC) Titel: |
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o-4-n hat Folgendes geschrieben: Warum soll das kein Vergleich sein? Das ist im Prinzip genau das Gleiche.
Du weist es also besser als Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht?
Finde ich gut, ich komme mit meinen rechtlichen Fragen in Zukunft dann auch zu dir. Mit solchen Aussagen, wäre ich übrigens vorsichtig. Im zweifel kannst du dafür haftbar gemacht werden.
Nein weiß ich natürlich nicht... aber das Thema auf der Webseite ist auch schon
1 1/2 Jahr alt. Damals konnte man auf YouTube die Einbettfunktion nur mit Hilfe
des Supports deaktivieren. Erst gegen 2011 wurde diese Funktion offiziell eingeführt
(eigene Erfahrung)
Aber das was du gerade beschrieben hast, kann man auch per PN diskutieren,
denn das ist ja nicht die Frage. MrQuirinho möchte eine Antwort auf seine
Frage.
Wie gesagt, das Einbetten ist nicht illegal und machen Millionen. Bei jedem zu
kontrollieren, ob dies wirklich richtig ist und weiters,wäre viel zu viel Aufwand!
Ich habe auch schon sehr viel eingebettet und wenn man das nicht sollte, kann
man diese Funktion auch abschaffen... |
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02.12.2011 um 16:49 (UTC) Titel: |
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hpbk-interview hat Folgendes geschrieben: Wie gesagt, das Einbetten ist nicht illegal und machen Millionen. Bei jedem zu
kontrollieren, ob dies wirklich richtig ist und weiters,wäre viel zu viel Aufwand!
Ich habe auch schon sehr viel eingebettet und wenn man das nicht sollte, kann
man diese Funktion auch abschaffen...
Das gehört schon hier rein, schließlich verbreitest du hier falsche Infos. Wenn es dazu inzwischen letztinstanzliche Urteile Gibt, dann zeig mir die doch mal.
Nochmal, nur weil die Funktion nicht deaktiviert wurde ist das keine Erlaubniss, die Videos einfach einzubetten. Oft ist derjenige, der die Videos hochlädt noch nichtmal der Urheber des Videos und die Videos werden erst viel später wieder gelöscht. Folgendes habe ich übrigens oben schon zitiert:
http://www.rechtzweinull.de hat Folgendes geschrieben: 3. Nur weil Videos oder andere Inhalte auf verschiedenen Plattformen zur Einbindung angeboten werden, heißt das nicht, dass der jeweils Berechtigte auch seine Zustimmung zur Einbindung gegeben hat
Abschaffen wird man die Funktion nicht, da es auch viele gibt, die kein Problem damit haben wenn andere das Video auf ihrer Webseite verwenden.
Was deine Aussage, mit es lohnt sich nicht dem nachzugehen angeht, hier mal ein Artikel im Spiegel:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,483856,00.html
600.-¤ für ein Bild. Ein Video besteht aus vielen Bildern, kannst dir mal ausrechnen, was deine falschen Aussagen kosten können. ______________ mfg
o-4-n
"If you’re incompetent, you can’t know you’re incompetent." - [David Dunning]
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Zuletzt bearbeitet von o-4-n am 02.12.2011, 18:35, insgesamt einmal bearbeitet
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22.12.2011 um 16:58 (UTC) Titel: |
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völlig korrekt was o-4-n schreibt
Zu den Gemagebühren, die Youtube zahlt :
Youtube zahlt Gemagebühren für die eigene Seite, sonst müssten sie eine Menge mehr löschen.
Eine Lizenz der Gema kann nicht auf Tausend User-Seiten übertragen werden
Das Video hatte einen Code zum kopieren ?
Das hat erstmal jedes Video. Weil youtube davon ausgeht, das du VOR dem Hochladen
auch den Hinweis gelesen hast, das nur eigene Werke hochgeladen werden dürfen.
gecoverte Musik / Mixe :
Auch Melodien sind geschützt. Selbst wenn ich das Lied von Nena (99 Luftballons) nur pfeifen würde,
wäre das schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Natürlich gibt es bei Youtube auch Musik die offiziell hochgeladen wurde,
z.B. von den Plattenfirmen selbst. Aber da werdet ihr sehen, die haben nie einen Code zum kopieren.
Eben weil die Lizenz nur für Youtube gilt. Dort darf es dann geschaut werden
Gruß Wolle |
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