Jedes physische Eigenwerk ist
potentiell geschützt, egal wie groß und umfangreich es ist (natürlich nur solange man es auch vollständig selbst erschaffen hat, ohne fremdes Material).
Es ist aber keineswegs
so leicht, Personen auf eine Urheberrechtsverletzung zu verklagen, denn dafür muss das entsprechende Werk erst einmal die
Schöpfungshöhe erreichen (d.h. das Werk muss einen gewissen Anspruch in Art der Darstellung, inhaltlicher Idee, Aussage und eine gewisse Originalität erkennen lassen). Nicht jedes Strichmännchen oder jeder Tintenfleck erreicht die Schöpfungshöhe.
Leider gibt es keine eindeutige Abgrenzung, welche Werke eine klare Schöpfungshöhe aufweisen und daher definitiv urheberrechtslich geschützt sind und welche nicht. Man kann grob davon ausgehen, dass alle zufällig entstandenen Werke ohne inhaltlichen Anspruch und ohne erdachtes Konzept keine Schöpfungshöhe erreichen, ebenso wie zufällige Anordnungen von Buchstaben oder das zusammenhanglose Abtippen von Worten. Alle Werke, bei denen eine gewisse künstlerische Absicht, eine tiefere Idee, Originalität oder persönliche Note des Schhöpfers zu erkennen sind, sollte man als potentiell geschützt ansehen (ein Gericht müsste dann im Einzelfall prüfen, ob tatzächlich eine Schöpfungshöhe vorliegt).
Auch eine Möglichkeit es sich besser vorzustellen: Das Foto von einem CD-Cover ist meist nicht geschützt, aber das auf dem Foto abgebildete Cover. Das Fotografieren des Covers ist so lange kein Rechtsverstoß, bis man das Foto weiterverwendet. Das Foto selbst erreicht nur dann einen eigenen Schutz, wenn es das Cover nicht als eigentliches Motiv, sondern nur als "Hintergrund" auf besonders originelle, kreative und eigenständige Weise abbildet, so dass die Art des Fotos selbst zu einem schützenswürdigen Werk wird und das Cover nicht mehr Hauptbestandteil des Fotos ist.
Gruß
FK
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