Hah! Auf sowas habe ich gewartet, dass jemand mal so einen Eintrag bekommt. Vielleicht lernt man dann langsam, dass man eben NICHT auf seiner Homepage die "neuesten Tracks von berühmten Rappern" veröffentlichen darf.
Zwar konnte ich auf Anhieb nicht rausfinden, ob das ein echter Gema-Mitarbeiter ist, aber das spielt keine Rolle. Gegen das Gesetz verstößt du mit illegalen Liedern trotzdem.
@gino:
Jede Musik, die vom Autor zur Kopie freigegeben ist bzw. auf die es keine Urheberrechte gibt, kannst du online stellen. Aber das schließt sämtliche neuen Lieder, die man im Laden kaufen muss, aus.
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