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Beitrag29.07.2014 um 08:19 (UTC)    
Titel: Urheberrecht Cover und Fernsehen

Ich bitte den Thread zu verschieben, wenn er hier falsch ist.

Hallo,

ich frage mich ob es erlaubt ist ein Foto das man vom Fernseher schießt, in dem ein Film oder eine Serie läuft, auf der Homepage oder dem Blog zu veröffentlichen. Da kann man ja schlecht einen Urheber des Bildmaterials angeben. Ich hoffe ihr wisst was ich meine.
Wie sieht es bei DVD- Cover aus? Jeder hat schonmal eine Webseite aufgerufen, wo jemand stolz seine DVD fotografiert hat. Ist das rechtlich erlaubt und welche Bildquelle muss man dann angeben?

LG
Beitrag17.08.2014 um 09:04 (UTC)    
Titel:

Hallo,

ich hoffe das hilft Wink

Die Frage ist: zu welchem Zweck?

Der BGH hat im berühmten "Parfum-Flakon-Urteil" (Az bitte selber suchen) grob gesagt befunden: zum Zweck der Verkaufsförderung (Werbung) darf ein Parfum-Flakon, dessen Design urheberrechtlichen Schutz genießt, ohne Erlaubnis des Designers fotografiert und veröffentlicht werden. Die Rechte des Urhebers an seinem Werk sind insoweit "erschöpft".

Daraus wird allgemein und meines Wissens unbeanstandet die Schlussfolgerung gezogen: zum Zweck der Verkaufswerbung (z.B. im Webshop) dürfen Buch- und DVD-Cover usw. abgebildet werden.

(Leuten, die gern Bibliographien u.ä. online veröffentlichen möchten, wird in dem Kontext gern der Tip gegeben: Verknüpf es mit einem Amazon-Bookshop o.ä. - dann kannst Du unbesorgt die Cover abbilden.)

Kann ber für nichts Garantieren Very Happy

VG Cr0nk3r
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