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Beitrag24.06.2015 um 20:01 (UTC)    
Titel: Die Abmahnwehr o0

Moin,
noch wer diesen Unsinn bekommen?

Zitat:

Sehr geehre Damen und Herren,
Auf ihrer Website "www.demon-X.de.tl ist kein Impressum nach § 5 TMG zu finden.
Hiermit fordere ich sie auf ein solches Impressum innerhalb von 14 Tagen auf ihrer Website hochzuladen da ich ansonsten weitere Schritte gergen sie einleiten muss.
Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach kann eine Entspechende Abmahnung gegen sie gestellt werden.
Haben sie fragen steht ihnen unsere Hotline von Mo-Do von 16:30-19:30 Fr 15:20-16:45 Sa 10:00-19:30 unter Der Rufnummer
Mit der bitte um eine schnelle Erlrdigung. Vielen Dank im voraus.

Mit feudlichen Grüßen
gez.


Mehr viel mir nicht ein:

Zitat:

Moin,
also was soll ich nur sagen?
Die Website hat leider ein Impressum, Diclamer & verfügt über Datenschutzhinweise.
Wenn man die Seite denn Betrachtet finden man den Link "Rights", da findet man suspekter
Art & Weise genau das, was Sie vermissen.
Ich denke ich werde selber rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.

Desweiteren werde ich das webme-team über dieses Verhalten aufklären.
Und weise mal hier drauf hin; Zitat:

"Urteil: Zwei Klicks zum Webimpressum sind erlaubt !
Das Oberlandesgericht München hat am vergangenen Donnerstag (AZ 29 U 2681/03) entschieden, dass dem Besucher einer Website zugemutet werden kann, über zwei Links zur Anbieterkennzeichnung (Web-Impressum) zu gelangen. Als Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. aufgetreten. Ein Münchner Großverlag hatte auf seiner Homepage einen Link mit "Kontakt" benannt, über den der Surfer auf die Unterseite "Impressum" gelangen konnte. Dort befanden sich alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben. Die zwei Klicks sah die Wettbewerbszentrale als Verstoß gegen Paragraph 6 Teledienstegesetz (TDG) an, wonach die Anbieterkennzeichnung "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und stets verfügbar" sein muss. Für Mediendienste gibt es in Paragraph 10 Mediendienstestaatsvertrag MDStV eine gleichlautende Regelung.
Den ganzen Artikel ( Quelle ) lesen Suie hier: http://www.heisenews.de/newsticker/data/ad-17.09.03-00
"

Der Link "Rights" im Footer tut eben genau dieses! Aber um Sie nicht zu enttäuschen existiert nun sogar noch ein Menüpunkt! Mit Sublinks!


Ich fall echt vom Hocker, da spielt jemand Jurist ohne geltende Urteile zu kennen.
Aber naja, was solls- gratis Unterhaltung.

-Nachtrag,
Ich hab Mamis und Papis Telenummer rausbekommen,
werd da mal anrufen.


MfG


Zuletzt bearbeitet von demon-x am 24.06.2015, 21:33, insgesamt einmal bearbeitet
Beitrag24.06.2015 um 21:48 (UTC)    
Titel:

An den Rechtschreibfehlern siehst du ja, dass das keine ernsthafte Anfrage gewesen sein kann. Solange die Anfrage nicht von einem "Mitbewerber" kommt, kannst du sie ohnehin ignorieren.
Dass zwei Klicks zum Impressum ok sind stimmt, allerdings ist "Rights" meines Wissens kein deutscher zulässiger Begriff hinter dem man das Impressum vermuten muss. "Impressum" oder "Kontakt" oder evtl. sogar "Über uns" hingegen sind ok.

Aber ich bin ja kein Anwalt und habe somit keine Ahnung - wer es genau wissen möchte sollte mal hier reinhören:
http://rechtsanwalt-schwenke.de/das-impressum-rechtsbelehrung-folge-3-jura-podcast/
______________
- Signatur vom Mod Team angepasst -
Bitte keine Werbung für fremde Projekte

=> Das ist sehr schade. Ich habe mich hier im Forum über viele Jahre engagiert und einfach meine Signatur zu verändern zeugt von mangelnder Wertschätzung für meine Beiträge, die einzig den Nutzern des Homepage-Baukastens zugute kamen. Spätestens mit der Reduzierug auf max. 10 Unterseiten* sind die guten Zeiten des Baukastens ohnehin vorbei und die einst große Gremeinschaft im Forum hat sich längst aufgelöst. Nun bin ich hier offenbar auch nicht länger erwünscht. Bleibt mir nur lebewohl zu sagen, es waren schöne 14 Jahre und der Baukasten hat mir immer viel Spass gemacht - machts gut und eventuell trifft man sich ja doch nochmal an anderer Stelle im Internet. (07.06.2020)
* mittlerweile sogar nur noch 5
Beitrag24.06.2015 um 21:55 (UTC)    
Titel:

Hi,

schon alleine der Text ist äußerst "vielversprechend"

Sehr geehre Damen und Herren,
Auf ihrer Website "www.demon-X.de.tl ist kein Impressum nach § 5 TMG zu finden.
Hiermit fordere ich sie auf ein solches Impressum innerhalb von 14 Tagen auf ihrer Website hochzuladen da ich ansonsten weitere Schritte gergen sie einleiten muss.
Kommen sie dieser Aufforderung nicht nach kann eine Entspechende Abmahnung gegen sie gestellt werden.
Haben sie fragen steht ihnen unsere Hotline von Mo-Do von 16:30-19:30 Fr 15:20-16:45 Sa 10:00-19:30 unter Der Rufnummer
Mit der bitte um eine schnelle Erlrdigung. Vielen Dank im voraus.

Mit feudlichen Grüßen
gez.

Ich würde mal sagen "Rechtschreibung und Grammatik Ziel verfehlt,setzen ..6"
Wink


Sorry ich finde das einfach lächerlich aber deine Reaktion umso besser Smile
Naja sind nicht schon Ferien in manchen Bundesländern ? Da wars wohl einem Sprössling ziemlich langweilig Wink
Mal sehen was Mama/Papa dazu meinen Wink

Kamen denn diese geistigen Ergüsse via E-Mail oder via Kontaktformular reingeschneit ?

Gruß


Zuletzt bearbeitet von perfekte-kaninchenhaltung am 24.06.2015, 22:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
Beitrag24.06.2015 um 22:13 (UTC)    
Titel:

Moin,

der gute war mit seiner FFW-Seite bei mir zu Besuch
und wollte sich wohl mal eine Runde ganz wichtig machen.

Ich bin kein Sprachwissenschaftler, aber seid Jahrzehnten wird English
an fast allen Schulen unterrichtet.
Wer "Rights" oder gar "Terms of Use" nicht definieren kann,
der sollte vielleicht den PC (Personal Computer),
das Smartphone und alle anderen multimediale Objekte
aus seinem Leben verbannen.

Wer nicht gerade nur "Singen-Klatschen-und-Tanzen" als Hauptfächer
hat/hatte muss/sollte die Basics der englischen Sprache drauf haben.

Zu dem sind manche Worte in unserer Muttersprache einfach unschön.
Es wird soviel "Eingedeutscht", da ist schon ein gewisser Interpretationsfreiraum
drin (nach meiner Meinung Twisted Evil ).

Gut, ich war vielleicht ein wenig zu Ironisch,
aber seine Idee war ganz gut.
So konnte ich meiner zweiten Navigation noch einen Menüpunkt geben,
weniger zum "Grübeln".

Desweiteren gibt es ja das "title Attribut", was in der Navigation zum Einsatz kommt.
Wenn man da mal den Mauszeiger drauf hält, dann passiert da was.
Es erscheint ein kurzer Text, dazu auch noch in Deutsch/German.

MfG
Beitrag25.06.2015 um 07:20 (UTC)    
Titel:

Moinsen, kannst du mir bitte den Namen des Users per PN(!) mitteilen?! Danke!
______________
mfg SEO
Beitrag25.06.2015 um 07:33 (UTC)    
Titel:

demon-x hat Folgendes geschrieben:

Wer "Rights" oder gar "Terms of Use" nicht definieren kann,
der sollte vielleicht den PC (Personal Computer),
das Smartphone und alle anderen multimediale Objekte
aus seinem Leben verbannen.

Das erkläre mal den verschiedensten Gerichten, die hier ganz klare Regeln verfasst haben.
"Nach § 5 Abs. 1 TMG haben die Diensteanbieter die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Diese Formulierung entspricht dabei exakt den alten Regelungen."
"Probleme treten immer wieder bei der Bezeichnung der Anbieterkennzeichnung auf. Diese muss so ausgestaltet sein, dass sie für jeden Nutzer verständlich ist"
demon-x hat Folgendes geschrieben:

Desweiteren gibt es ja das "title Attribut", was in der Navigation zum Einsatz kommt.
Wenn man da mal den Mauszeiger drauf hält, dann passiert da was.
Es erscheint ein kurzer Text, dazu auch noch in Deutsch/German.
MfG

Das ist egal, den auf dem Smartphone erscheint kein title-Tag

Das Online-"RECHT" ist sehr dehnbar und löst bei mir ( und anderen ) vor lauter kopfschütteln über so viel Blödsinn regelmässige Nackenschmerzen aus.

Aber näher möchte ich jetzt hier gar nicht darauf eingehen, nicht dass noch mehr "Glücksritter" ankommen Mr. Green
______________
mfg SEO
Beitrag25.06.2015 um 17:04 (UTC)    
Titel:

Moin,

immerhin kann er froh sein dass er nicht jemanden zu gemüllt hat der selbst
zum Anwalt greift. Ich habe ihm noch nicht auf die letzte Mail geantwortet,
da er vermutlich draus gelernt hat muss ich mir das auch noch überlegen
ob ich mal mit seinen Eltern rede. Eltern sind schlimmer als das Gesetz:lol:.
Bin ja schließlich auch kein Unmensch.

MfG
Beitrag26.06.2015 um 07:46 (UTC)    
Titel:

demon-x hat Folgendes geschrieben:
Moin,

immerhin kann er froh sein dass er nicht jemanden zu gemüllt hat der selbst
zum Anwalt greift. Ich habe ihm noch nicht auf die letzte Mail geantwortet,
da er vermutlich draus gelernt hat muss ich mir das auch noch überlegen
ob ich mal mit seinen Eltern rede. Eltern sind schlimmer als das Gesetz:lol:.
Bin ja schließlich auch kein Unmensch.

MfG

Da bist du aber definitiv gnädiger als meinereiner, denn ich hätte wahrscheinlich BEIDES (Super GAU für den Aushilfs-Feuerwehrmann) gemacht. Mr. Green
______________
mfg SEO
Beitrag26.06.2015 um 20:06 (UTC)    
Titel:

Moin,

nun als "Gnädig" würde ich es nun nicht bezeichnen.
Er hat ja regelrecht gebettelt im weiteren Verlauf und da kam
mir der Gedanke: Lass ihn von allein und dann richtig
auf die Nase fallen, ich hab dafür gerade keine Zeit.

MfG
Beitrag29.06.2015 um 06:49 (UTC)    
Titel:

Gut, das Zeitargument verstehe ich nur zu gut Mr. Green
Ich denke mal, das Thema ist somit durch.


______________
mfg SEO
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