Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich mit meiner Webseite Geld verdiene?

aus der Kategorie "Tipps für Selbstständige"
Schwierigkeitsgrad: Etwas mehr als Anfänger

Das Internet hat eine Vielzahl an neuen Verdienstmöglichkeiten geschaffen. Unabhängig von der Art und Weise dient dabei in vielen Fällen immer noch die eigene Webseite als Grundlage. Gerade für Neulinge gilt es hier jedoch, einige Dinge zu beachten. Vor allem rechtlich warten immer wieder Probleme, die vielfach nicht vorhergesehen werden. Besonders oft wird die Frage nach der Gewerbeanmeldung gestellt.

Gewinnerzielungsabsicht als Kernfrage

Grundsätzlich gilt, dass eine Webseite als Gewerbe betrachtet wird, wenn ihr Betreiber damit eine Gewinnerzielungsabsicht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob man beispielsweise einen Blog betreibt oder Videos erstellt. Möchte man mit seinen Inhalten über die Webseite Geld einnehmen, muss man in der Regel ein Gewerbe anmelden.

Wichtig ist hier auch, dass allein die Absicht auf einen Gewinn ausreichend ist. Selbst, wenn die Kosten des Servers am Ende höher ausfallen als das eingenommene Geld, ist die Gewerbeanmeldung trotzdem Pflicht. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch auch, dass nicht jede Webseite automatisch als Gewerbe gilt. Eine private Homepage kann ganz normal weiter betrieben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Betreiber keine Werbebanner oder Ähnliches schaltet.

Die Anmeldung eines Gewerbes bedeutet zudem nicht, dass der Betreiber automatisch Gewerbesteuern zahlen muss. Diese fallen erst ab Einnahmen von über 24.500 Euro an. Allerdings werden bei einem einfachen Gewerbe die Einnahmen in der Regel mit zu den Einkünften der Einkommenssteuererklärung gerechnet.

Abgrenzung und Ausnahmen

Wie so oft gibt es auch bei dem Betreiben einer Webseite Ausnahmen, welche die Sache komplexer machen. Ausnahmen bei der Anmeldung einer Homepage existieren beispielsweise bei Freiberuflern. Wer sein Geld zum Beispiel als Rechtsanwalt oder Autor verdient, hat nicht selten eine Homepage, über die er Referenzen, Leistungen oder Kontaktdaten angibt. Bei solchen Webseiten sind Freiberufler nicht dazu gezwungen, ein Gewerbe anzumelden. Auch wenn die Webseite dazu dient, Kunden zu gewinnen, ist sie selbst keine tatsächliche Einnahmequelle. Daher muss man sie auch nicht als Gewerbe anmelden. Ähnliches gilt typischerweise auch für eine Firmenhomepage. Viele, bzw. die meisten Firmen nutzen die eigene Homepage ja in der Regel für Werbezwecke, sodass über die Webseite selbst meist keine Einnahmen generiert werden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen und Firmen, die bereits ein neues Gewerbe angemeldet haben, rein rechtlich sowieso kein neues Gewerbe anmelden, wenn sie eine Homepage betreiben. Eine Gewerbeanmeldung kann mehrere verschiedene Betätigungen umfassen und muss nicht jedes Mal extra für jede Tätigkeit vorgenommen werden. Wichtig ist jedoch, dass die entsprechenden Tätigkeiten, über die das Gewerbe Einnahmen erzielen möchte, auch bei der Anmeldung angegeben werden.



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