Ich halte es für
unwarscheinlich, das Deine Grusel-oder Horrorgeschichten in Textform
jugendgefährdend eingestuft werden könnten.
Grusel zu lesen ist etwas anderes wie Grusel zu sehen.
Solltest Du vom Inhalt her glauben, das Dein Text die "Wertung" ab 16 Jahre erreicht ,
da gibt es dieses neue Gesetz :
Zitat:
"Wer im Internet jugendbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet,
ist gemäß § 7 I 2 JMStV verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.
Nicht nur Content- , sondern auch Host- und Access-Provider trifft diese Pflicht.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss der Jugendschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde besitzen.
Unter den Begriff der jugendbeeinträchtigenden Inhalte fallen u.a.
Soft-Erotik und
FSK-16-Angebote. Jugendgefährdend sind FSK-18-Angebote und Pornografie.
Wird kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, dann drohen einerseits Geldbußen bis zu 500.000 Euro, § 24 III JMStV,
und andererseits kostspielige Abmahnungen von Konkurrenten.
Die Jugendschutzbehörden überprüfen die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Impressum."
Quelle: Rechtsanwalt Dörre, Jugendschutzbeauftragter
www.doerre.com
Gruss Wolle
______________
Fragen bitte an
http://find-templates.de.tl