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Beitrag15.09.2006 um 10:28 (UTC)    
Titel: Jugendschutz

Hallo,

da ich eine Internetseite anbiete die sich mit Grusel und Horrorgeschichten beschäftigt möchte ich wissen, wie ich den Jugendschutz einhalten kann. Ich habe ein Vermerk geschreiben das Jugendliche unter 12 Jahren keinen Zutritt auf die Seite haben sollen. Aber ob das was nützt?
Bitte um weitere Anregungen zu diesem Thema !

Gruss
Ben
Beitrag15.09.2006 um 10:52 (UTC)    
Titel: (deleted)

(deleted)
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Beitrag15.09.2006 um 17:30 (UTC)    
Titel:

Mache ganz bestimmt einen Verweis, dass unter 12 Jahre alte Personen die Seite nicht betreten dürfen. Das sichert dich ab (siehe Bsp.: Die Erotikseiten haben auch immer eine Seite, wo steht 'Ich bin über 18.' und 'Ich bin unter 18.') Diese sind so ja auch abgesichert!
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Kein Support über Kontakt und PM!
Beitrag16.09.2006 um 02:57 (UTC)    
Titel:

Ich halte es für unwarscheinlich, das Deine Grusel-oder Horrorgeschichten in Textform
jugendgefährdend eingestuft werden könnten.
Grusel zu lesen ist etwas anderes wie Grusel zu sehen.
Solltest Du vom Inhalt her glauben, das Dein Text die "Wertung" ab 16 Jahre erreicht ,
da gibt es dieses neue Gesetz :

Zitat:
"Wer im Internet jugendbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet,
ist gemäß § 7 I 2 JMStV verpflichtet einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen.
Nicht nur Content- , sondern auch Host- und Access-Provider trifft diese Pflicht.
Für die Erfüllung seiner Aufgaben muss der Jugendschutzbeauftragte die erforderliche Fachkunde besitzen.

Unter den Begriff der jugendbeeinträchtigenden Inhalte fallen u.a.
Soft-Erotik und FSK-16-Angebote. Jugendgefährdend sind FSK-18-Angebote und Pornografie.

Wird kein Jugendschutzbeauftragter bestellt, dann drohen einerseits Geldbußen bis zu 500.000 Euro, § 24 III JMStV,
und andererseits kostspielige Abmahnungen von Konkurrenten.
Die Jugendschutzbehörden überprüfen die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten im Impressum."

Quelle: Rechtsanwalt Dörre, Jugendschutzbeauftragter www.doerre.com



Gruss Wolle
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