Brauche ich auf meiner Homepage ein Impressum?

aus der Kategorie "Internetrecht"
Schwierigkeitsgrad: Anfänger

Sobald du eine eigene Homepage erstellst, musst du grundsätzlich immer einige bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Angaben zu Anbieterkennzeichnung beachten. Der Laie ansich wird bei der Frage "ab wann brauche ich ein Impressum auf meiner Webseite" sicherlich an seine Grenzen stossen, denn teilweise ändern sich gesetzliche Regelungen schneller, als man ein rechtsgültiges Impressum online stellt. Und da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sollte man sich grundsätzlich überlegen, ob es nicht einfacher ist, pauschal immer ein Impressum auf seiner Webseite anzubringen.

Was genau ist ein Impressum?

Die Impressumspflicht (Anbieterkennzeichnung) wird im §5 Telemediengesetz (TMG) "Allgemeine Informationspflichten" sowie dem §55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) "Informationspflichten und Informationsrechte" geregelt.

Warum brauche ich ein Impressum?

Alleine schon aus Informationsgründen sollte man ein Impressum auf seiner Seite anbringen, denn ein Besucher einer Seite möchte vielleicht gerne wissen, wer hinter der Seite steckt. Ausserdem, falls es zu irgendwelchen rechtlichen Streitereien kommen sollte, muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein.

Kann ich eine Strafe bekommen, wenn ich kein ordentliches Impressum verwende?

Die Rechtsprechung ist sich hier nicht wirklich einig in der Frage "ab wann kann ein fehlendes Impressum abgemahnt werden". In vergangener Zeit gab es viele Schreiben von Anwälten, die ein fehlendes oder nicht vollständiges Impressum als Grund sahen, eine kostenpflichtige Abmahnung zu verschicken. Vor den verschiedenen Gerichtsinstanzen gab es diesbezüglich unterschiedliche Urteile, mal lag ein Rechtsvertoß vor, andere Gerichte sahen bestimmte Verstöße gegen die Impressumspflicht als nicht abmahnfähig.

Gerade aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechungen liegt die Überlegung nahe, ein gültiges Impressum auf der Webseite anzubringen.

Aber wer braucht ein Impressum?

Laut dem §5 Telemediengesetz (TMG) brauchen geschäftsmässige Online-Dienste ein Impressum. Inwieweit und ab wann eine Webseite "geschäftsmässig" betrieben wird, darüber gibt es auch mehr als nur einen Streitfall.

Der § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RstV) regelt die Impressumspflicht für die Inhalte der Webseite. Wer also eine Webseite betreibt, die nicht ausschliesslich persönlichen oder familiären Zwecken dient, hat folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Veröffentlichst du regelmässig News mit "journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten" dann muss neben den oben genannten Dingen u.a. die Information bereitgestellt werden, wer für die Inhalte verantwortlich ist und wer die Inhalte ggf. verfasst hat.

Brauchen private Webseiten ein Impressum?

Vorab, eine rein private Homepage benötigt nach § 5 TMG kein Impressum, denn hier wird von einem geschäftsmässigen Online-Dienst ausgegangen, welcher dann allerdings ein rechtsgültiges Impressum benötigt. Selbst § 55 RStV schreibt für Webseiten, die rein persönlichen oder familiären Zwecken dienen kein Impressum vor.

Aber ...

die Rechtssprechung macht es einem auch hier wieder nicht ganz so einfach, in der Einordnung einer Website in Bezug auf geschäftsmässiges oder unternehmerisches Handeln. Allein schon ein einziger, selbsteingebauter Werbebanner kann ausreichend erscheinen, dass deine private Homepage keine private Homepage mehr darstellt.

Zusammenfassend zum Thema Impressum

Grundsätzlich lässt sich nur feststellen, dass eine eigene Homepage nur dann kein rechtsgültiges Impressum braucht, wenn diese wirklich nur reine private und familiäre Inhalte hat, wie beispielsweise eine Seite über das eigene Haustier, die eigene Familie o.ä. und keine selbsteingebaute Werbebanner hat.

*Der Inhalt dieses Artikels stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.



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