Internetrecht


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Schnittstelle vieler Rechtsgebiete

Das Internetrecht, auch als Onlinerecht bezeichnet, befasst sich mit rechtlichen Problemen, die im World Wide Web entstehen können.

Das Internetrecht ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern basiert auf vielen anderen Rechtsgebieten. Dazu gehören unter anderem das Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Strafrecht, Datenschutzrecht, Internationale Privatrecht und das Namens- sowie Markenrecht. Durch eine weite Auslegung des Recht-Begriffes kann das Internetrecht als Unterbereich des Medienrechts betrachtet werden.

Andererseits wird argumentiert, dass das Telekommunikationsrecht die technische Seite regelt, das Medienrecht sich hingegen auf die inhaltliche Seite des Recht bezieht, sodass das Internetrecht aus beiden Rechtsgebieten gebildet wird.

Das Internetrecht - Komplexe Rechtsmaterie mit flexibler Ausrichtung

Das Internetrecht kann auf eine junge Geschichte zurückblicken. Nachdem das Internet in den 90er Jahren kommerzialisiert wurde, entstanden zahlreiche Sachverhalte für die noch keine gesetzlichen Regelungen existierten. Aufgrund der schnellen Veränderungen und der vielen neuen Sachverhalte ist das Internetrecht extrem flexibel ausgestaltet worden. Der Gesetzgeber hätte kaum eine Chance das Internetrecht an die Schnelligkeit der technischen Entwicklung anzupassen.

Obwohl viele Personen das Internet als "rechtsfreien Raum" bewerten, wurde der Ruf nach gesetzlichen Regelungen laut: Insbesondere seitdem im Internet die Möglichkeit besteht Geld zu verdienen.

Heutzutage ist das Internetrecht durch die richterliche Rechtsprechung und Rechtsfortbildung in einem erheblichen Umfang geregelt, sodass von einer hohen Rechtssicherheit ausgegangen werden kann.




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